Inhaltsverzeichnis:
- Bestimmen Sie die verantwortliche Partei
- Was tun mit dem Formular 1099-S?
- Kurzer oder langfristiger Kapitalgewinn
- Ausgenommene Verkäufe
- Berichtspflichtiger Umsatz
Der Internal Revenue Service (IRS) -Format 1099-S ist die Form, die der Bund beim Verkauf von Immobilien einreichen muss. Wenn Sie im Laufe des Jahres Immobilien verkauft haben, müssen Sie ein Formular 1099-S erhalten, es sei denn, Sie legen eine Bescheinigung darüber vor, dass es sich bei dem Verkauf der Immobilie um einen ausschließlichen Verkauf handelt.
Bestimmen Sie die verantwortliche Partei
Die für den Abschluss der Transaktion verantwortliche Person ist die Partei, die dafür verantwortlich ist, das Formular 1099-S beim IRS einzureichen und eine Kopie an den Verkäufer zu senden. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um einen Anwalt für den Übernehmer oder den Übertragenden oder den Titel, der die Hinterlegung für die Transaktion abwickelt. Alternativ kann der Verantwortliche in einer schriftlichen Vereinbarung benannt werden.
Was tun mit dem Formular 1099-S?
Als Immobilienverkäufer verwenden Sie die Informationen aus dem Formular 1099-S zusammen mit dem Abrechnungsnachweis aus dem Verkauf Ihrer Immobilie, um einen Kapitalgewinn oder -verlust zu melden. Sie müssen IRS Schedule D und Form 8949 ausfüllen, die dann in Formular 1040, Zeile 13, übertragen werden.
Kurzer oder langfristiger Kapitalgewinn
Wenn Sie die Immobilie mehr als ein Jahr vor dem Verkaufsdatum im Besitz hatten, haben Sie einen langfristigen Kapitalgewinn oder -verlust. Bei einem Zeitraum von weniger als einem Jahr ist der Gewinn oder Verlust kurzfristig.
Ausgenommene Verkäufe
Sie erhalten möglicherweise kein Formular 1099-S für den Verkauf Ihres Hauptwohnsitzes, wenn Sie zwei der letzten fünf Jahre dort gewohnt haben und der Verkaufspreis weniger als 250.000 US-Dollar betrug, wenn er allein war, oder 500.000 US-Dollar, wenn er verheiratet war.
Berichtspflichtiger Umsatz
Wenn Sie Mietobjekte, Gewerbeimmobilien oder unbebaute Grundstücke verkaufen, erhalten Sie am oder nach der Schließung das Formular 1099-S vom Abschlussanwalt oder Treuhänder. Der Agent kann Ihnen das Formular 1099-S bei Schließung oder jederzeit vor dem darauffolgenden 31. Januar übergeben.