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Wenn Sie unter einem anderen Namen als Ihrem eigenen oder dem Namen Ihres Unternehmens arbeiten möchten, benötigen Sie einen "Doing Business As" - kurz DBA. Wenn Sie Ihre Gewerbesteuer einreichen, müssen Sie Ihren DBA auf dem Gewerbesteuerformular verwenden und die von Ihrem DBA erzielten Einnahmen verbuchen.

DBA auf Ihrem Geschäftssteuerformular

Unternehmer haben zwei Komponenten für Steuern: persönliche Steuern und Unternehmenssteuern. Auf der individuellen Ebene müssen die Steuerzahler ein Formular 1040 einreichen, um die erzielten Einnahmen zu melden.

Sie sollten Ihren DBA nicht als Steuerzahlernamen in Ihrem persönlichen Formular 1040 verwenden. Sie müssen es jedoch verwenden, wenn Sie das Einkommen Ihres Unternehmens melden. Das zu verwendende Formular hängt von der Art Ihres Unternehmens ab.

  • Wenn Sie ein Einzelunternehmer oder ein Einzelmitglied LLC sind, schreiben Sie Ihren DBA in Zeile C von Schedule C.
  • Wenn Sie eine Partnerschaft oder eine Gesellschaft mit mehreren Mitgliedern sind und sich dafür entscheiden, als Partnerschaft besteuert zu werden, schreiben Sie Ihren DBA in die Zeile "Name der Partnerschaft" oben in Formular 1065.
  • Wenn Sie eine S Corp-Rückgabe einreichen, geben Sie Ihren DBA in die Zeile "Name" oben in Formular 1120S ein.
  • Wenn Sie eine C Corporation oder eine LLC sind, die sich für eine Besteuerung als C Corporation entschieden hat, geben Sie Ihren DBA in die Zeile "Name" oben in Formular 1120 ein.

Wenn Sie von Ihrem Unternehmen ein Gehalt, eine Dividende oder ein Einkommen erhalten, wird dies auf Ihrem Formular 1040 mit angezeigt der DBA als Einnahmequelle. Nehmen Sie beispielsweise an, Sie sind Partner einer Partnerschaft und die Partnerschaft DBA ist "Beste Partnerschaft". Nachdem die Partnerschaft ihre Steuern angemeldet hat, erhalten Sie einen Zeitplan K-1 von "Best Partnership", den Sie dann an Ihr Form 1040 anhängen.

Andere steuerliche Auswirkungen

Um Ihren DBA verwenden zu können, müssen Sie den Namen bei Ihrer Landes- oder Bezirksregierung registrieren. Alle Rechtskosten oder Registrierungsgebühren, die Ihnen für die Erstellung und Nutzung des DBA entstanden sind, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.

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