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Beim Verkauf eines Eigenheims möchten Sie möglicherweise die Eigentümerfinanzierung nutzen, um mehr potenzielle Käufer zu gewinnen und mit Zinsen Geld zu verdienen. Wenn Sie sich für diese Route entscheiden, müssen Sie einige Regeln des Internal Revenue Service einhalten. Solange Sie sich an die Regeln halten, kann dies ein angemessener Weg sein, um Einkommen zu generieren.
Eigentümerfinanzierung
Eigentümerfinanzierung kann eine von vielen Formen annehmen. Je nach Vereinbarung kann es vorkommen, dass Sie Ihre normale Hypothekenzahlung fortsetzen und den Käufer jeden Monat zurückzahlen müssen. Wenn Sie die Immobilie ohne Hypothek besitzen, können Sie einfach die gesamte Hypothek für den Käufer bereitstellen. Der Käufer zahlt Ihnen einfach eine Hypothekenzahlung, bis die Immobilie vollständig bezahlt ist. Dadurch erhalten Sie den Kaufpreis und die Zinsen.
Zinserträge melden
Wenn Sie Zinsen aus einer vom Verkäufer finanzierten Hypothek erhalten, müssen Sie diese dem Internal Revenue Service über Ihre Steuern melden. Wenn Sie diese Art von Interesse melden möchten, müssen Sie einen Zeitplan B ausfüllen. In diesem Formular müssen Sie Informationen über den Käufer angeben. Dazu müssen Sie den Namen, die Adresse und die Sozialversicherungsnummer des Käufers angeben. Der Käufer ist verpflichtet, dies auch in seiner Steuererklärung zu tun, wenn er einen Steuerabzug geltend macht.
Keine Ballon-Darlehen
Bei der Einrichtung einer Eigentümerfinanzierungsvereinbarung dürfen Sie auch keine Zahlungen für Ballons aushandeln. In der Vergangenheit konnten Hausbesitzer regelmäßige Zahlungen für mehrere Jahre in Anspruch nehmen und dann eine Ballonzahlung für den Rest erhalten. Mit dem 2010 verabschiedeten Frank-Dodd-Gesetz ist dies nicht mehr zulässig. Stattdessen müssen Eigenheimbesitzer, die die Verkäuferfinanzierung nutzen, das Darlehen vollständig amortisieren, was bedeutet, dass es in regelmäßigen monatlichen Raten gezahlt werden muss.
Kapitalgewinn
Beim Verkauf eines Eigenheims durch Eigentümerfinanzierung können Sie möglicherweise die Kapitalertragsteuer auf das, was Sie erhalten, verteilen. Wenn Sie normalerweise ein Haus verkaufen, das nicht Ihr Hauptwohnsitz ist, müssen Sie im selben Jahr Kapitalertragsteuern auf den Betrag zahlen. Da Sie den Verkauf Ihres Eigenheims über mehrere Jahre verteilen, müssen Sie nur die Kapitalertragssteuer auf den Kapitalbetrag zahlen, den Sie in diesem Jahr erhalten haben.