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Abzüge für Spenden sind zur Steuerzeit die besten Freunde. Wenn Sie beispielsweise eine Spende an eine Wohltätigkeitsorganisation als Spendenaktion vergeben, können Sie sie in der Regel bis zu ihrem angemessenen Marktwert in Ihrer Steuererklärung abschreiben, wenn Sie die Quittung haben. Wenn es sich jedoch um gekaufte Artikel wie z. B. Tombola-Tickets handelt, ist der Internal Revenue Service nicht so entgegenkommend.
Kein Abzug
Selbst wenn Sie kein Interesse an den Preisen haben und nur eine gemeinnützige Sache unterstützen möchten, dürfen Sie die Kosten für die Verlosung nicht abziehen. Gemäß der Veröffentlichung des Internal Revenue Service 526 können Gewinn-, Bingo- oder Lotteriekosten nicht als gemeinnützige Abzüge abgeschrieben werden, unabhängig davon, ob Sie bei der Verlosung Preise gewinnen oder nicht. Sie können den Abzug auch nicht verlangen, wenn Sie die Tickets weggeben.