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Im Allgemeinen müssen Anleger mindestens 18 Jahre alt sein, um ein Brokerage-Konto zu eröffnen und im Gegenzug Aktien zu kaufen. Diese Einschränkung kann jedoch mit dem Uniform Gift to Minors Act umgangen werden. Für Anleger im Alter von 18 bis 21 Jahren unterscheidet sich der Kauf von Aktien nicht von denen über 21 Jahren. Man sollte einfach ein Broker-Konto eröffnen und die gewünschten Aktien kaufen.
Ebenso wie es für jeden Anleger von wesentlicher Bedeutung ist, sollten junge Anleger die Unternehmen, in die sie investieren möchten, vor der Anlage prüfen. Dazu gehören das Lernen über die finanziellen Unterlagen der Unternehmen, ihre Pläne zur Expansion / Kontraktion, die Managementqualität und die Qualität der Wettbewerber.
Investieren, wenn Sie unter 21 sind
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Verwenden Sie die UGMA. Anleger unter 18 Jahren können kein eigenes Broker-Konto eröffnen. Mit der Unterstützung ihres Vormunds oder ihrer Eltern kann ein Anleger unter 18 Jahren durch den Einsatz des Einheitlichen Gesetzes zu Minderjährigen (UGMA) Aktien besitzen. Im Rahmen der UGMA kann ein Minderjähriger Aktien besitzen, die Kontrolle über den Bestand wird jedoch von einem Elternteil oder Vormund wahrgenommen.
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Finanzieren Sie ein Brokerage-Konto. Für Anleger im Alter zwischen 18 und 21 Jahren erfordert die Anlage in Aktien lediglich die Finanzierung eines Brokerage-Kontos und den Erwerb von Aktien auf dieselbe Weise wie bei Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben.
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Recherchieren Sie vor dem Kauf. Wie bei Anlegern jeden Alters sollten junge Anleger vor dem Kauf von Aktien nachforschen. In den Jahresberichten von Berkshire Hathaway (Warren Buffetts Unternehmen) finden Sie eine besonders knappe Anlageberatung. Diese Empfehlung ist besonders für Anleger mit langen Anlagehorizonten hilfreich - beispielsweise für junge Anleger.