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Die Sozialversicherung zahlt einen Todesfallkapital an die Überlebenden von Arbeitnehmern, die im Rahmen des Sozialversicherungssystems gearbeitet und genügend Kredite erhalten haben. Ab 1981 können nur noch bestimmte überlebende Ehepartner und Kinder die Zahlung erhalten.

Das Todesfallkapital der Sozialversicherung ist seit 1954 nicht gestiegen. Gunnar Pippel / iStock / Getty Images

Wer ist berechtigt

Der überlebende Ehepartner erhält die Pauschale.Kredit: Melpomenem / iStock / Getty Images

Der überlebende Ehepartner erhält die Pauschale, es sei denn, er und der Verstorbene wurden aus anderen Gründen als vorübergehender Krankheit oder Arbeit getrennt. Ein getrennter Ehegatte ist nur qualifiziert, wenn er sofort Anspruch auf eine monatliche Hinterbliebenenleistung hat. Ansonsten wird der Pauschalbetrag an Kinder gezahlt, die sofort Anspruch auf monatliche Hinterbliebenenleistungen haben.

Anwendungsinformationen erforderlich

Die Sozialversicherung akzeptiert Pauschalanträge telefonisch oder persönlich.Kredit: KonstantinGushcha / iStock / Getty Images

Die Sozialversicherung akzeptiert Pauschalanträge telefonisch oder persönlich, jedoch nicht über das Internet. Wenn sie nur das Todesfallkapital (LSDB) beantragen, sollten die Antragsteller ihre eigene Geburtsurkunde und die Geburtsurkunde des Verstorbenen, die Heiratsurkunde, die eigene Sozialversicherungsnummer und die Familienstandsurkunde des Verstorbenen sowie Informationen über den Militärdienst des Verstorbenen und die meisten davon zur Verfügung haben kürzliche W2- oder Steuererklärung zur Selbständigkeit. Die Sozialversicherung kann dazu beitragen, viele Beweise zu erhalten, wenn sie nicht verfügbar sind.

Automatische Zahlung

In einigen Fällen wird eine automatische Zahlung zugestellt.Kredit: Anna Lurye / iStock / Getty Images

Wenn der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes eine eigene Sozialversicherungsrente oder eine Invaliditätsrente erhielt und die überlebende Witwe auch Ehepartnerleistungen erhielt, ist kein Antrag erforderlich. Die Sozialversicherung schickt die Summe automatisch an den Ehepartner, wenn beide Leistungsnachweise dieselbe Wohnsitzadresse enthalten.

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