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Pflegeheimkosten sind ein gültiger Steuerabzug. Solange Sie aus medizinischen Gründen zu Hause bleiben, können Sie die Kosten für ärztliche Behandlung, Verpflegung und Unterkunft abschreiben. Wenn ein Unterhaltsberechtigter wie Ihr Elternteil in einem Heim bleibt und Sie die Rechnungen bezahlen, ist das Geld auch abzugsfähig. Es gibt jedoch Grenzen, wie viel Sie abschreiben können. In der IRS-Publikation 502 werden sie buchstabiert.
Den Abzug bekommen
Sie fordern Pflegeheimkosten für sich selbst oder für Familienangehörige als Einzelabrechnung. Wenn Sie nicht aufführen, gibt es keine Abschreibung. Addieren Sie alle qualifizierten medizinischen Kosten, die in IRS 502 aufgeführt sind, und ziehen Sie dann 10% Ihres bereinigten Bruttoeinkommens ab. Was übrig bleibt, ist abzugsfähig. Wenn Sie weniger als 10 Prozent ausgegeben haben, erfolgt keine Abschreibung. Wenn eine Versicherung, Medicare oder Medicaid eine der Pflegeheimrechnungen bezahlt hat, ziehen Sie diese Zahlungen von Ihren Ausgaben ab, bevor Sie den Abzug berechnen. Bei einer Pflegekostenrechnung von 15.000 US-Dollar, die 14.000 US-Dollar bedeckt war, können Sie 1.000 US-Dollar abschreiben, nachdem Sie 10 Prozent Ihrer AGI abgezogen haben.