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Anonim

Die Banken bewahren Kopien der offenen Schecks der Kunden auf und entsprechen den Anforderungen der Kunden nach Scheckkopien bis zu sieben Jahre nach Erhalt der Sendungen. Dadurch erhalten Kunden ausreichend Informationen, um die Artikel zu identifizieren, die über ihre Konten bezahlt werden.

Anwendbares Recht

Nach Abschnitt 4-406 des Einheitlichen Handelsgesetzes müssen die Banken die über ihre Konten bezahlten Artikel zurückgeben oder den Kunden zur Verfügung stellen. Dadurch erhalten Kunden ausreichend Informationen, um die Artikel zu identifizieren, die über ihre Konten bezahlt werden. Wenn Gegenstände wie Schecks nicht an den Kunden zurückgegeben werden oder die Gegenstände zerstört werden (was Banken tun dürfen), müssen die Banken "die Fähigkeit aufrechterhalten, lesbare Kopien der Gegenstände bis zum Ablauf von sieben Jahren nach Erhalt der Ware bereitzustellen die Gegenstände."

Bankrichtlinien

Viele Staaten haben ähnliche Gesetze verabschiedet. Um die Dinge einheitlich zu halten, haben die meisten Nationalbanken die Siebenjahresregel als ihre Politik angenommen.

Fordern Sie eine Kopie an

Ein Kunde kann eine Kopie eines von der Bank bezahlten Schecks anfordern, dh Sie können eine Kopie eines verarbeiteten Schecks von Ihrer eigenen Bank erhalten, und die Bank ist gesetzlich verpflichtet, in einer angemessenen Zeit entweder den tatsächlichen Artikel oder eine lesbare Kopie zur Verfügung zu stellen.

Online-Bilder

Viele Banken stellen über ihren Online-Banking-Service für einen bestimmten Zeitraum Bilder von Schecks zur Verfügung. Zum Beispiel ermöglicht die Bank of America ihren Online-Banking-Kunden, bis zu 180 Tage online Scheckkopien anzuzeigen.

Trinkgeld

Die meisten Banken erheben eine hohe Gebühr für diesen Service (ab Januar 2010 schickt Citibank Ihnen am Samstag eine Kopie Ihres Schecks in Höhe von 5 US-Dollar oder 40,30 US-Dollar pro Nacht). Aus diesem Grund empfehlen einige persönliche Finanzautoren immer noch, Ihre eigenen Scheckexemplare aufzubewahren sie mit Ihren Kontoauszügen zurück.

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