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Während Vermieter Einkommenssteuern auf das Nettomieteinkommen zahlen müssen, werden sie mit einer Vielzahl von möglichen Steuerabzügen belohnt. Vermieter, die ein Zimmer in ihrem persönlichen Wohnsitz vermieten, können ebenfalls Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen, deren Höhe jedoch begrenzt ist. Grundmietkosten, Reisekosten und Abschreibungen sind übliche Steuerabschreibungen.

Rechnungen mit Taschenrechner und Pencredit: Ciaran Griffin / Stockbyte / Getty Images

Vermietung einer Immobilie vs. Miete eines Zimmers

Unabhängig davon, ob Sie ein ganzes Objekt oder ein Zimmer in Ihrem persönlichen Wohnsitz vermieten, haben Sie Anspruch auf einige Abzüge. Der Hauptunterschied ist der Betrag, den Sie abziehen können. Für ein Mietobjekt können Vermieter die gesamten Mietkosten abziehen, die für die Vermietung des Hauses anfallen. Wenn Sie ein Zimmer mieten, müssen Sie einige Kosten zahlen. Sie können alle Kosten abschreiben, die Ihnen nur für den Raum entstehen, z. B. den Raum streichen oder eine Tür ersetzen. Die Kosten, die dem ganzen Haus zugute kommen, wie Dachreparaturen, Hypothekenzinsen, Versicherung der Hausbesitzer und Versorgungsunternehmen, müssen auf der Grundlage der Quadratmeterzahl des Raumes anteilig sein. Wenn zum Beispiel die Fläche des Raums ein Viertel der gesamten Wohnung ausmacht, können Sie 25 Prozent der geteilten Ausgaben abschreiben.

Ferienhäuser und Teilvermietungen

Sie können Mietabzüge für Ferienhäuser und Teilmieten geltend machen, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Für eine Eigenschaft, die als Mietobjekt gilt, darf Ihre persönliche Nutzung des Eigenheims 10 Prozent der Miettage der Immobilie oder 14 Tage pro Jahr nicht überschreiten, je nachdem, welcher Wert höher ist. Das bedeutet, wenn eine Immobilie für sechs Monate im Jahr gemietet wird, können Sie sie bis zu 18 Tage lang verwenden (30 Tage multipliziert mit sechs multipliziert mit 10 Prozent) und dennoch als steuerliche Vermietung betrachten. Sie müssen alle Mietkosten anteilig auf Grundlage der Anzahl der Tage, die die Immobilie für den Geschäftsbetrieb gemietet wurde, im Verhältnis zu den Gesamttagen, an denen sie genutzt wurde, anteilig berechnen. Wenn das Haus beispielsweise für 180 Tage gemietet wurde und Sie weitere 18 Tage in diesem Haus gelebt haben, können Sie 91 Prozent der jährlichen Ausgaben abziehen (180 geteilt durch 198).

Grundmietkosten

Um ein Haus oder einen Raum zu vermieten, müssen Sie im Wesentlichen Ihr eigenes Geschäft führen, so dass Sie alle üblichen und notwendigen Kosten abziehen können, die für die Pflege des Gebiets und die Suche nach Mietern anfallen. Die Mietkosten sind abzugsfähig, unabhängig davon, ob die Miete belegt oder leer ist. Alle Kosten für die Werbung, Reinigung und Reparatur des Mietpreises sind abzugsfähig. Versicherungen, Nebenkosten, Hausbesitzergebühren, lokale Grundsteuern, Hypothekenzinsen und etwaige Rechtskosten sind ebenfalls abzugsfähig.

Reisekosten

Alle Reisen, die für eine Mietaktivität unternommen werden, können zu einem Steuerabzug führen. Gültig sind beispielsweise das Ausfahren, um eine Mitarbeiterbeschwerde anzusprechen, die Immobilie potenziellen Mietern zu zeigen oder routinemäßige Wartungsarbeiten durchzuführen. Wenn Sie Ihr eigenes Auto verwenden, können Sie den IRS-Standard-Kilometerstand abziehen, der ab dieser Veröffentlichung 56 Cent pro Meile beträgt. Wenn Ihre Vermietung abgelegen ist, können Sie die Kosten für Flugkosten, Züge und sogar Hotels und Mahlzeiten abziehen. Um die Reisekosten für Fernreisen abzuziehen, müssen Sie jedoch mehr als die Hälfte Ihrer Zeit für Mietaktivitäten während der Reise aufwenden.

Abschreibungen

Sie können die Kosten für ein von Ihnen erworbenes Mietobjekt zwar nicht sofort abschreiben, Sie erhalten Ihr Geld jedoch durch Abschreibungskosten zurück. Um Ihr Mietobjekt abzuschreiben, müssen Sie Ihre Basis kennen. Für ein Mietobjekt ist die Basis der niedrigere Wert des ursprünglichen Kaufpreises oder des beizulegenden Zeitwerts des Objekts, wenn Sie es in ein Mietobjekt umwandeln. Vermieter, die ein Zimmer in ihrem Haus vermieten, können auch einen Teil der Abschreibungskosten verlangen.

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