Inhaltsverzeichnis:
Mitarbeiter, die ihre Schulden nicht bezahlen, laufen Gefahr, ihren Lohn zu zahlen. Da es sich nicht um einen Angestelltenstatus handelt, unterliegen selbständige Unternehmer und Selbständige normalerweise keiner Lohnfortschreibung. Diese Personen können jedoch Bankkonten und erwartete Geschäftseinnahmen haben, was ein noch schlimmeres Szenario sein kann.
Lohnverzierungen
Gläubiger, die nicht zurückgezahlt werden, erhalten oft eine Lohnpfändung gegen Einzelpersonen und erhalten daher Geld direkt vom Gehaltsscheck eines Arbeitnehmers. Dies erfolgt bis zur Tilgung der Schuld. Die Bundesregierung verlangt, dass die Lohnzahlungen weniger als 25 Prozent des verfügbaren Einkommens des Einzelnen ausmachen. Verfügbares Einkommen bedeutet in diesem Zusammenhang das Bruttoeinkommen abzüglich Steuern und andere obligatorische Abzüge.
Lohnlose Pfändungen
Da 1099 Auftragnehmer keine technischen Angestellten sind, können Gläubiger ihren Lohn normalerweise nicht verzieren. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Bauunternehmer ungeschoren davonkommen. Laut AllLaw.com können Gläubiger auch eine nicht lohnende oder nicht erlösliche Pfändung beantragen. Nicht-Lohnguthaben sind in der Regel eine einmalige Entnahme von Vermögenswerten von Ihrem Bankkonto, basierend auf dem Kontoguthaben und dem erwarteten Geschäftseinkommen.
Limits für nichtverzinsliche Pfändungen
Während Bundes- und Landesvorschriften festlegen, wie viel Löhne verziert werden können, sind die Schutzmaßnahmen für die Löhne ohne Lohn nicht so robust. Im Gegensatz zu Lohnpfändungen stoppt das Insolvenzverfahren nicht zwangsläufig eine Lohngarantie. Dies variiert je nach Standort. In einigen Bundesstaaten wird das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit für die Zwecke der Pflege als dem Lohn gleichgesetzt und begrenzt den Betrag, der gepflastert werden kann. In anderen Bundesländern gibt es keine gesetzlichen Einschränkungen hinsichtlich der Höhe der Abgabe.
Geschäftliches Einkommen
Etwa 1099 Vertragspartner verfügen möglicherweise über ein separates Geschäftskonto für ihre Einzelunternehmen oder Partnerschaften. Diese Geschäftsbankkonten befinden sich jedoch nicht notwendigerweise außerhalb der Reichweite einer Pfändung. Da es sich bei diesen Unternehmen nicht um separate juristische Personen handelt, gehören die Konten Ihnen immer noch als Steuerzahler und können für Ihre persönlichen Schulden eingezogen werden. Gläubiger haben jedoch Schwierigkeiten, auf Geschäftsbankkonten zuzugreifen, wenn Sie eine C-Corporation oder eine LLC besitzen.