Inhaltsverzeichnis:
Schritt
Beiträge Ihres Arbeitgebers zu einem Gewinnbeteiligungsplan werden steuerlich abgegrenzt. Wenn Ihr Arbeitgeber für Sie einen Beitrag leistet, schulden Sie zu diesem Zeitpunkt keine Steuern. Sie zahlen die Steuer in der Zukunft, wenn Sie eine Auszahlung vom Plan vornehmen.
Beiträge
Verdienste
Schritt
Wie die Beiträge werden auch die Beteiligungserträge im Rahmen eines Gewinnbeteiligungsplans steuerlich abgegrenzt. Sie werden keine Steuern auf die Einnahmen zahlen, bis Sie aus dem Plan aussteigen.
Ausschüttungen
Schritt
Ausschüttungen aus einem Gewinnbeteiligungsplan sind steuerpflichtiges Einkommen und müssen in der Steuererklärung einer Person ausgewiesen werden. Ausschüttungen werden zum ordentlichen Einkommenssatz des Steuerpflichtigen besteuert. Bei einigen Gewinnbeteiligungsplänen können die Mitarbeiter nach Steuern Beiträge leisten. In diesem Fall wäre ein Teil der Ausschüttungen steuerfrei. Der IRS verwendet eine spezielle Formel, um zu bestimmen, welcher Teil einer monatlichen Altersleistung auf Nachsteuerbeiträge entfällt.
Mögliche Strafen
Schritt
Abhängig von der Planung Ihres Arbeitgebers kann eine Strafe in Höhe von 10% für Ausschüttungen gelten, die vor dem Zeitpunkt von 59 1/2 getätigt wurden, sofern keine Ausnahmeregelung gilt. Bei Gewinnbeteiligungsplänen können Auszahlungen bereits ab dem 55. Lebensjahr mit fünf Dienstjahren vorgenommen werden. In diesem Fall würde keine Strafe verhängt, wenn der Rentner diese Anforderungen erfüllt.