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Die Hausbesitzer-Versicherung bietet eine begrenzte Deckung für Wertgegenstände wie Schmuck und Kunst. Durch das Einplanen von Wertgegenständen wird eine umfassende Abdeckung gewährleistet. Um eine Immobilie planen zu können, muss ein Versicherter die Gegenstände bewerten und sie einzeln für eine zusätzliche Prämie zur Police hinzufügen. Das nicht geplante Objekt besteht aus alles, was automatisch ohne Bewertung abgedeckt wird.

Schmuck ist ein gängiger Versicherungsgegenstand.

Arten von persönlichem Eigentum und Abdeckung

Umfassende Hausbesitzer-Versicherung umfasst Schutz für persönliches Eigentum. Persönliches Eigentum besteht aus Gegenständen, die der Versicherte besitzt und in der Wohnung aufbewahrt, aber nicht physisch damit verbunden sind.

Beispiele für geplantes persönliches Eigentum

Hausbesitzer sollten in Betracht ziehen, die folgenden Klassen von Immobilien zu planen, um sie vollständig abzusichern: Schmuck, Pelze, Kameras, Musikinstrumente, Silberwaren, Kunsthandwerk, Manuskripte und Bücher, Golf- und Sportgeräte, Münzsammlungen und für geschäftliche Zwecke verwendete Hand- oder Elektrowerkzeuge.

Beispiele für nicht geplantes persönliches Eigentum

Beispiele für die Arten von persönlichem Eigentum, die unter den Bedingungen der Hausbesitzerrichtlinie automatisch erfasst werden, sind Möbel, Kleidung, Geräte, Haushaltsgegenstände, Rasentechnik und kleine Elektronik, wie Fernseher und Stereoanlage. Nicht planmäßiges Eigentum kann für den tatsächlichen Barwert oder für Wiederbeschaffungskosten versichert werden.

So planen Sie persönliches Eigentum

Der Prozess zum Planen von wertvollem persönlichem Eigentum unterscheidet sich von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen. Die Versicherungsgesellschaft bewahrt Kopien der Beurteilungen oder letzten Quittungen für die in den Akten befindlichen Gegenstände auf. Der Dollarbetrag des Wertes der hinzugefügten Gegenstände bestimmt den Preis der Sachversicherung.

Tatsächlicher Barwert versus Ersatzkosten

Die Deckung für nicht planmäßiges persönliches Eigentum in einer Versicherung eines Eigenheimbesitzers zahlt dem Versicherungsnehmer den tatsächlichen Barwert (ACV) oder den Wiederbeschaffungskostenwert. ACV-Deckung zahlt den Wert, den der Artikel nach der Abschreibung aktuell wert ist. Ersatzkosten decken die Kosten des tatsächlichen Austauschs des Artikels. Die Versicherung des Eigenheimbesitzers erstattet den Verlust der geplanten Gegenstände gemäß dem Wert in der Akte.

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