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Anonim

Per Gesetz müssen Sie in der Regel Ihren Vermieter oder Verwalter benachrichtigen, wenn Sie Ihr Mietverhältnis bei einem Mietobjekt beenden möchten. In den meisten Fällen führt ein Umdenken nach einer Kündigung zu einer Fehlposition, da Vermieter und Grundstücksverwalter nicht verpflichtet sind, Ihre Kündigung zu widerrufen.

Was bewirkt die Mitteilung?

Wenn Sie Ihren Vermieter oder Hausverwalter benachrichtigen, teilen Sie dem Vermieter oder Hausverwalter im Wesentlichen mit, dass Sie nicht mehr in der Mieteinheit wohnen möchten. Die Nachricht ist, dass der Hausverwalter oder Vermieter frei ist, nach jemandem zu suchen, der die Mieteinheit nach der Räumung mieten kann. Wenn der Hausverwalter oder Vermieter weiß, dass er das Gerät schnell mieten kann, kann er Ihr Gerät anzeigen, sobald Sie dies rechtzeitig angekündigt haben.

Unfähigkeit zur Widerrufsbelehrung

Sobald Sie ordnungsgemäß benachrichtigt werden, ist die Benachrichtigung rechtsverbindlich. Der Vermieter oder Vermieter ist nicht verpflichtet, Sie widerrufen zu lassen. Wenn Sie also über die Kündigungsfrist hinaus bleiben, können Sie für zusätzliche Kosten haftbar gemacht werden und drohen eine förmliche Räumung. Wenn Sie kündigen und später feststellen, dass Sie sich nicht leicht bewegen können, führt das Unvermögen, die Benachrichtigung zu widerrufen, wahrscheinlich zu großen logistischen Problemen.

At-Will Aufhebung

Auch wenn ein Vermieter oder ein Grundstücksverwalter nicht verpflichtet ist, Sie von Ihrer Kündigung zurücktreten zu lassen, gestatten Immobilienmakler und Vermieter in einigen Fällen, dass Mieter ihre Auszugsbenachrichtigungen zurücknehmen können. Dies geschieht in der Regel nur dann, wenn der Vermieter das Mietobjekt noch nicht an Dritte übergeben hat. Es ist Sache des Vermieters oder des Grundstücksverwalters, Ihnen den Rücktritt zu ermöglichen. Sie können daher nicht garantieren, dass Sie die Mitteilung aufgrund früherer Erfahrungen bei anderen Mieteinheiten widerrufen können.

Tipps

Kündigen Sie Ihre Kündigung nur dann an, wenn Sie absolut sicher sind, dass Sie das Mietobjekt verlassen werden, und davon ausgehen, dass Ihr Vermieter oder Vermieter die Kündigung wahrt, sobald Sie ihn abgeben. Falls Ihr Hausverwalter oder Vermieter so freundlich ist, dass Sie die Mitteilung widerrufen können, weil niemand einen Mietvertrag für die Immobilie gesehen oder unterschrieben hat, erhalten Sie den Rücktritt schriftlich und lassen Sie diese Dokumentation von Ihrem Vermieter oder Hausverwalter unterschreiben. Auf diese Weise haben sowohl Sie als auch der Vermieter Beweise dafür, dass Sie noch das Recht haben, die Einheit zu besetzen, und der Hausverwalter oder Vermieter kann weder Gebühren berechnen noch ein Räumungsverfahren gegen Sie einleiten.

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