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Beiträge oder Vermittlungsgebühren, die an eine Gewerkschaft gezahlt werden, können vom Gehalt der Mitglieder abgezogen und direkt an die Gewerkschaft überwiesen werden, sofern dies durch den Gewerkschaftsvertrag zulässig ist. Diese Abzüge können zu jeder Zahlungsperiode oder nur monatlich vorgenommen werden und können pauschal sein oder einen Prozentsatz der Mitgliedsbeiträge ausmachen. Sie müssen auf den Paystubs der Mitglieder angegeben werden und werden in der Regel auf dem Jahresformular W-2, das der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zur Verfügung stellt, sowie bei den IRS-Anträgen jeden Januar gemeldet.

Gewerkschaftsbeiträge sind häufig monatlich fällig.

Schritt

Sammeln Sie den letzten Lohnzuschlag oder W-2, den Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben.

Schritt

Finden Sie den Abzug der Gewerkschaftsbeiträge auf Ihrem paystub. Bei den Gewerkschaftsbeiträgen handelt es sich um freiwillige Abgaben nach Steuern, die in diesem Abschnitt der paystub aufgeführt werden sollten, zusammen mit Abzügen für Versicherungsabzüge und 401k-Beiträgen. Viele moderne Paystubs enthalten nicht nur den Betrag, um den die aktuelle Zahlungsperiode abgezogen wird, sondern auch den Betrag, der im laufenden Jahr abgezogen wurde. Abzüge sind mit Text oder einem Code gekennzeichnet. Wenn Ihr paystub nur eine verschlüsselte Identifikation der Abzüge enthält und Sie sich nicht sicher sind, welche Gebühren für die Gewerkschaft erhoben werden, wenden Sie sich an Ihre Lohnabteilung.

Schritt

Suchen Sie die von Ihrem Lohn während des Steuerjahres abgezogenen Gewerkschaftsbeiträge in Feld 14 (Sonstige) auf Ihrem W-2-Formular. Es ist zwar üblich, dass Arbeitgeber diese Informationen zur Verfügung stellen, aber nicht von der IRS gefordert werden, die Box 14 als einen Ort bezeichnet, an dem Arbeitgeber Finanzinformationen auflisten können, die ihre Mitarbeiter wünschen. Wenn Sie in Feld 14 Ihres W-2 keine Gebühren für die Gewerkschaftsabgaben haben, können Sie die Höhe der Beiträge festlegen, die während des Jahres von Ihren Paystubs abgezogen werden. Wenn Sie sie noch nicht haben, können Sie sich an Ihre örtliche Gewerkschaft wenden.

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