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Wenn Sie einen Eintrag in Ihrer Kreditauskunft anfechten und einen Streitfall an das Kreditbüro senden, hat er 30 Tage Zeit, um darauf zu reagieren. Dieser Zeitplan ist Teil des Fair Credit Reporting Act und stellt sicher, dass Fehler nicht dauerhaft in Ihrem Bericht verbleiben. Obwohl der kurze Zeitraum dazu führen kann, dass einige Einträge von Ihrer Kreditauskunft abfallen, bedeutet das nicht, dass sie nicht angezeigt werden.
30-tägiges Fenster
Die Kreditbüros sind verpflichtet, die beanstandeten Eintragungen der Kreditauskunft nach 30 Tagen abzunehmen, sofern der Gläubiger nicht den Nachweis erbringen kann, dass die Eintragung gültig ist. Selbst wenn der Eintrag gültig ist, wird er von der Kreditauskunft gelöscht, wenn der Gläubiger ihn nicht rechtzeitig bestätigt. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Einträge für immer verschwunden sind. Wenn der Kreditgeber den Eintrag anschließend überprüft, wird der Eintrag in der Kreditauskunft wieder angezeigt. Dies kann passieren, wenn ein Kreditkartenaussteller, der monatlich berichtet, die Bestätigung bis zum nächsten Meldedatum absendet.
Zeitleiste kann sich ändern
Wenn der Gläubiger geltend macht, dass ein negativer Eintrag in Ihrer Kreditauskunft gültig ist, und Beweise zur Stützung dieser Ansicht vorlegt, wird das Kreditbüro den Eintrag nicht aus Ihrem Bericht entfernen. In diesem Fall müssen Sie zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um den Irrtum des Gläubigers zu beweisen und dass der Eintrag nicht dorthin gehört. Dies kann erheblich länger als 30 Tage dauern. Schreiben Sie ein weiteres Streitbeilegungsschreiben, aus dem hervorgeht, warum der Eintrag Ihrer Meinung nach nicht gültig ist. Senden Sie den Brief anschließend an den Zahlungsempfänger und das Meldebüro. Lassen Sie sie wissen, dass Sie auch Kopien an das Better Business Bureau, das Consumer Financial Protection Bureau und möglicherweise Ihren Generalstaatsanwalt schicken. In einigen Fällen müssen Sie möglicherweise rechtliche Schritte einleiten, um den Artikel endgültig aus Ihren Unterlagen zu löschen.