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Vertragsanpassung ist ein Begriff, der in der Krankenversicherung häufig verwendet wird, wenn eine versicherte Person von einem Einzel- oder Gruppengesundheitsplan abgedeckt wird, der ein vom Versicherer beauftragtes Netz von Leistungserbringern umfasst. Vertragsanpassungen reduzieren in der Regel die Höhe der Servicegebühr und somit die auf die Forderung geschuldeten Beträge.
Versicherungsnetzwerke
Versicherungsnetzwerke wie die Krankenpflegeorganisation und Pläne zur Organisation bevorzugter Anbieter sind im 21. Jahrhundert zunehmend üblich geworden. Viele Menschen sind durch Gruppenpläne abgedeckt, die Teil dieser Versicherungsnetzwerke sind. Das Netzwerk besteht aus drei Parteien im Versicherungsprozess - dem Versicherer, dem Versicherten und dem Leistungserbringer. Jeder Teilnehmer des Netzwerks profitiert im Allgemeinen von der etablierten Provider-Netzwerkanordnung.
Verträge
So wie der Versicherer und der Versicherungsnehmer einen Krankenversicherungsvertrag abschließen, in dem der Versicherer bestimmte Leistungszahlungen gegen Prämien verspricht, haben der Versicherer und die Leistungserbringer eine vertragliche Vereinbarung. Die teilnehmenden Gesundheitsdienstleister erklären sich in der Regel damit einverstanden, Teil eines Versicherungsnetzwerks zu werden, indem sie vertraglich vereinbarte Tarife für bestimmte Dienstleistungen eintauschen. Anbieter, die teilnehmen, sind der Meinung, dass der breitere Zugang für Mitglieder die vertraglich vereinbarten Tarife für Dienstleistungen wert ist.
Anpassungen
In vielen Gesundheitsnetzwerken sind die Versicherungsnehmer der Mitglieder nicht direkt in den Antragsprozess eingebunden. Wenn das Mitglied eine Leistung erhält, die von seinem Krankenversicherungsplan abgedeckt wird, stellt der Leistungserbringer in der Regel den Versicherer in Rechnung und berechnet nur den erforderlichen Beitrag und / oder die Mitversicherungsleistung des Leistungserbringers. Der Anbieter übermittelt in der Regel die Rechnung für den Standardtarif des Anbieters für den Dienst. Unter der Annahme, dass die Leistung durch den Versicherungsvertrag abgedeckt ist, bearbeitet der Versicherer den Anspruch zum vereinbarten Leistungstarif. Der reduzierte Betrag zwischen Anbieterrechnung und Kontraktrate wird diskontiert und als vertragliche Anpassung bezeichnet.
Zusätzliche Einblicke
Im Allgemeinen wird durch die vertragliche Anpassung lediglich der Betrag angegeben, um den die Provision des Providers aufgrund ihres Vertrags mit dem Provider reduziert wird. Einige Anbieter ziehen es vor, die Teilnahme an bestimmten Versicherungsnetzwerken zu vermeiden, damit sie ihre eigenen Tarife berechnen können. Dies bedeutet in der Regel einen Rückgang der Patientenmärkte, da Versicherungsnetzwerke gegründet werden, um die Mitglieder finanziell zu motivieren, zu Netzwerkanbietern zu gehen. Netzbetreiber sollten Patienten den vertraglichen Anpassungsbetrag nicht in Rechnung stellen, sondern nur für vertraglich vereinbarte Selbstbehalte, Mitzahlungen und Mitversicherungen sowie nicht abgedeckte Leistungsbeträge.