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Anonim

Der Erhalt eines Angebotsschreibens für einen neuen Job ist in der Regel ein Zeichen, dass der Arbeitgeber Ihnen den Job geben möchte. Es handelt sich jedoch nicht um einen Arbeitsvertrag und kann jederzeit widerrufen werden. Wenn Ihnen das passiert, können Sie in Ihrem Bundesstaat Arbeitslosengeld beantragen, müssen jedoch die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie alle anderen Antragsteller. Insbesondere die in Frage kommende Jobtrennungsanforderung kann einige Probleme aufwerfen.

Briefe anbieten

Einige Unternehmen bieten ihren potenziellen Mitarbeitern Angebotsbriefe an, darunter Unternehmensinformationen, Informationen zu Position und Gehalt und die Frist, zu der Sie die Stelle annehmen müssen, um diese Bedingungen zu erhalten. Während Angebotsbriefe potenziellen Vermietern und anderen Gläubigern Anlass geben können, handelt es sich nicht um einen Arbeitsvertrag. Jede Partei hat grundsätzlich das Recht, das Angebot aus beliebigen Gründen abzulehnen. Wenn Ihre Hintergrundüberprüfung beispielsweise mit bestimmten Fehlern eintritt, kann das Unternehmen Ihr Angebotsschreiben widerrufen. Auf der anderen Seite erhalten Sie möglicherweise ein besseres Angebot und nehmen das Ihnen angebotene Angebot nicht an.

Jobtrennung

Wenn Sie Arbeitslosenunterstützung beantragen, ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Ihre Trennung ohne eigenes Verschulden erfolgt. Wenn Ihr Arbeitgeber die Beziehung gekündigt hat, kann dies nicht auf einen bestimmten Grund zurückzuführen sein, der auf Sie und Ihr Verhalten zurückzuführen wäre. Wenn Sie freiwillig abgereist sind, müssen Sie einen gerechten Grund haben, der Ihrem Arbeitgeber oder seinen Handlungen zuzuschreiben wäre. Um den Grund zu überprüfen, setzt sich Ihr Staat mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber in Verbindung, um den Grund für die Trennung des Arbeitsplatzes zu überprüfen.

Welcher Job?

Wenn Sie nach dem Arbeitgeber, von dem Sie erwartet hatten, dass er für ein Aufhebungsangebot seines Arbeitsangebots antritt, arbeitslos sind, stellt sich die Frage, wer Ihr letzter Arbeitgeber war. Gesetze variieren je nach Staat, aber im Allgemeinen ist es das letzte, das Ihnen ein Gehalt gezahlt hat. (In einigen Bundesstaaten müssen Sie eine gewisse Anzahl von Stunden gearbeitet haben.) Wenn also der potenzielle Job Sie nie wirklich bezahlt hat, hängt Ihre Arbeitslosenberechtigung von Ihrem letzten Job ab. Wenn Sie freiwillig zur neuen Stelle gegangen sind, haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen.

Mehr Informationen

Zwar gibt es in den Arbeitslosenversicherungsprogrammen einige Bundesrichtlinien, aber jeder Bundesstaat hat seine eigenen Arbeitslosenversicherungsgesetze. Ob Ihre letzte relevante Stelle die letzte war, die Ihnen ein Gehalt gezahlt hat, oder die letzte, bei der Sie eine bestimmte Anzahl von Stunden gearbeitet haben, kann variieren. Ohne Ihren Wohnsitzstaat zu kennen, ist es schwierig, diese Dinge genau zu beschreiben. Informationen zu den Arbeitslosenversicherungsgesetzen Ihres Bundesstaates oder zu Ihrem individuellen Anspruch erhalten Sie beim Arbeitsamt Ihres Staates.

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