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Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, müssen Sie durch die Zahlung von Eigentumswohnungsgebühren zur Instandhaltung des Gebäudes beitragen. Diese Gebühren umfassen die Instandhaltung der Immobilie, nicht jedoch die Grundsteuern. Die Kosten für Eigentumswohnungen werden vom Verband der Eigentumswohnungen festgelegt, wohingegen die Grundsteuern vom Büro des Landschätzers festgelegt werden.
Kondominium-Gebühren
Die Gebühren, die Sie an Ihre Wohnanlage zahlen, werden für die Instandhaltung der Immobilie verwendet. In einem Einfamilienhaus würden Sie für die Instandhaltung Ihrer Immobilie bezahlen oder die Arbeit selbst ausführen. In einer Eigentumswohnung werden diese Zölle jedoch ausgelagert, und als Eigentümer von Eigentumswohnungen bezahlen Sie diese Leistungen über Ihre Eigentumswohnungsgebühren. Zu den typischen Konditionen für die Eigentumswohnungen zählen Landschaftsgestaltung, Poolwartung, Gebäudewartung, Sicherheit und Reparaturen. Sie enthalten keine Grundsteuern.
Grundsteuern
Lokale Regierungen legen Grundsteuersätze fest. Der Betrag, den Sie für die Grundsteuer zahlen, hängt vom Wert der Immobilie ab, die Sie besitzen. Grundsteuern sind in der Regel auf Ihrem Einkommensteuerformular abzugsfähig.
Berechnung der Condo-Gebühren
Die Kondominiumgebühren werden von der Condominium Association festgelegt. Die Eigentumswohnungsvereinigung (manchmal auch Eigenheimbesitzer-Vereinigung genannt) erstellt ein Budget, und der Beitrag jedes Eigentümers der Wohnungseigentümer wird berechnet, indem die Gesamtsumme des Budgets mit dem Prozentsatz der Zinsen der Einheit multipliziert wird. Diese Zahl wird normalerweise in der Einheitenurkunde aufgeführt.
Überlegungen
Die Grafschaft nimmt eine Bewertung des Wertes Ihrer Immobilie vor, auf der Ihre Grundsteuern basieren. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Bewertung zu hoch ist, können Sie dies bestreiten, indem Sie sich an die Geschäftsstelle Ihres Bezirksschätzers wenden. Die Kontaktinformationen für das Büro des Bezirksschätzers sind in der Regel in den Grundsteuerbeträgen aufgeführt.