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Anonim

IRA steht für individuelles Alterskonto. Steuerlich aufgeschobene IRAs, einschließlich traditioneller IRAs, SEP-IRAs und SIMPLE-IRAs, ermöglichen qualifizierte Abhebungen jederzeit nach dem Alter von 59 1/2 Jahren. Roth IRAs verlangen jedoch auch, dass das Konto mindestens fünf Steuerjahre geöffnet ist, bevor qualifizierte Auszahlungen in Anspruch genommen werden können. Auszahlungen haben ein zweiteiliges Verfahren: Fordern Sie die Auszahlung bei Ihrem Finanzinstitut an und melden Sie die Auszahlung in Ihrer Einkommensteuererklärung. Selbst wenn Sie einen Abzug aus einer Roth IRA nehmen und keine Steuern schulden, müssen Sie die Ausschüttung trotzdem melden.

Alle IRA-Auszahlungen müssen über Ihre Steuern gemeldet werden.

Schritt

Wenden Sie sich an Ihr Finanzinstitut oder prüfen Sie Ihre Finanzdaten, um das Alter Ihrer Roth IRA in Steuerjahren zu bestimmen. Das Konto muss mindestens fünf Steuerjahre alt sein, damit die Auszahlung eine qualifizierte Auszahlung ist. Wenn die IRA von Roth nicht mindestens fünf Steuerjahre alt ist, können Sie Einkommensteuern und -strafen schulden, wenn Ihre Auszahlung Einkünfte beinhaltet. Diese Einschränkung gilt nicht für steuerverschobene IRAs.

Schritt

Fordern Sie von Ihrem Finanzinstitut eine Verteilung an, indem Sie ein IRA-Verteilungsanfrageformular ausfüllen. Diese Formen unterscheiden sich für jedes Finanzinstitut geringfügig.

Schritt

Reichen Sie Ihre Einkommenssteuern mit dem Formular 1040 oder 1040A ein und melden Sie den Betrag der Ausschüttung. Sie erhalten von Ihrem Finanzinstitut ein Formular 1099-R, das den steuerpflichtigen Betrag Ihrer Ausschüttung angibt.

Schritt

Füllen Sie das Formular 8606, Teil III aus, wenn Ihre Ausschüttung aus einer Roth-IRA stammt, die seit mindestens fünf Steuerjahren nicht geöffnet ist. Dieses Formular bestimmt, ob Ihre Auszahlung Beiträge, Einnahmen oder beides enthält. Wenn Ihre Auszahlung nur Einkünfte enthält, ist die Auszahlung steuerfrei und strafungsfrei. Wenn die Auszahlung Einnahmen enthält, müssen Sie das Formular 5329 einreichen, um die von Ihnen geschuldete Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen.

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