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Anonim

Ein heruntergekommenes Gebäude bezieht sich auf die von einem Mieter im Rahmen eines Mietvertrags belegte Fläche. Der Mietvertrag erfordert eine sorgfältige Lektüre, da er in der Regel die Verantwortlichkeiten zwischen dem Vermieter und dem Mieter vorsieht, der die Pflege der zerstörten Räumlichkeiten umgibt.

Der Mieter mietet die abgelegenen Räumlichkeiten im Rahmen eines Mietvertrages.

Gemeinschaftsräume

Gemeinschaftsbereiche sind nicht Teil der zerstörten Räumlichkeiten. Zu den öffentlichen Bereichen zählen Flure und Korridore, Eingänge, Gehwege, Parkplätze und Treppen, die zu den alten Räumlichkeiten führen. Im Rahmen des Mietvertrags haben Mieter Zugang zu den heruntergekommenen Räumlichkeiten durch die Nutzung dieser Gemeinschaftsräume.

Innere

Die Pflicht zur Instandsetzung und Pflege des Innenraums der alten Räumlichkeiten liegt in der Verantwortung des Mieters. Dies umfasst alle mechanischen, elektrischen und sanitären Einrichtungen in den zerstörten Räumen. Der Fußboden in den alten Räumlichkeiten ist vom Mieter ebenfalls zu reinigen und zu warten.

Außen

Die Pflicht zur Instandsetzung und Instandhaltung des Gebäudeteils liegt beim Vermieter. Dazu gehören das Dach, die Außenwände, Abflussrohre und Rohre sowie Reparaturen für Elektro- und Sanitärinstallationen, die zu den alten Räumlichkeiten führen.

Verbesserungen

Der Mieter trägt die Verantwortung für Änderungen oder Verbesserungen an den heruntergekommenen Räumlichkeiten, vorbehaltlich der Zustimmung des Vermieters, falls dies vom Mietvertrag vorgeschrieben ist. Obwohl er als Teil des Äußeren betrachtet wird, trägt der Mieter die Verantwortung für Schilder, Glasrahmen und Türöffnungen.

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