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Anonim

Ein Kind kann sich nicht selbst versorgen, deshalb zählt es definitiv als abhängige Steuerpflicht. Wenn Sie und Ihr Freund ein paar Voraussetzungen erfüllen, kann er das Kind als unterhaltsberechtigt bezeichnen. Wenn Sie jedoch berechtigt sind, Ihre eigenen Steuern zu erheben, müssen Sie das Kind geltend machen, da es sich um Ihre biologische Nachkommenschaft handelt.

Ihr Freund kann möglicherweise Ihr Kind von seinen Steuern einfordern.

Überlegungen

Wenn Ihr Kind von einem anderen Elternteil wie seinem Vater in Anspruch genommen werden kann, kann Ihr Freund es in der Regel nicht in der Steuererklärung geltend machen.Wenn der Vater jedoch nicht am Leben des Kindes beteiligt ist und nichts zur Unterstützung des Kindes zahlt und wenn Sie drei zusammenleben und Ihr Freund Sie beide unterstützt, besteht eine Chance, dass er Ihr Kind in der Steuererklärung geltend machen kann.

Zeitrahmen

Damit Ihr Freund Ihr Kind von seinen Steuern einfordern kann, müssen Sie drei einige Voraussetzungen erfüllen. Erstens müssen Sie für das Jahr 3.650 $ oder weniger verdient haben, so dass Sie sich selbst als abhängige Person qualifizieren. Sie und Ihr Kind müssen das ganze Jahr über mit ihm zusammengelebt haben, zum Beispiel das ganze Jahr 2010. Ihr Freund muss mehr als 50 Prozent der Kosten des Kindes aufgewendet haben, von Lebensmitteln über die medizinische Versorgung bis hin zur Unterkunft. Da das Kind nicht für sich selbst sorgen kann, sind diese Bedingungen ziemlich einfach zu erfüllen.

Haushaltsvorstand

Obwohl Ihr Freund das Kind in Anspruch nehmen kann, wenn die oben diskutierten Unterstützungsbedingungen erfüllt sind, kann er nicht den Status eines Haushaltsvorstandes beanspruchen, da weder Sie noch Ihr Kind mit ihm verwandt sind. Wenn das Kind biologisch sein Kind ist, kann es den Status eines Haushaltsoberhauptes beanspruchen.

Warnung

Stellen Sie sicher, dass der Vater des Kindes nicht vorhat, das Kind zu fordern. Ein Kind kann nur einmal von einer Elternfigur beansprucht werden. Wenn Sie beide dasselbe Kind beanspruchen, muss derjenige, der zuerst angemeldet hat, normalerweise das Kind als unterhaltsberechtigt halten. Wenn Ihr Freund dann einen zweiten Antrag stellt, muss er seine Steuern ohne das Kind unterlegen.

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