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Transportkosten, einschließlich Buspässe, sind in einigen Situationen steuerlich absetzbar. Der Hauptfaktor ist, ob die Transportkosten als geschäftlich oder persönlich anerkannt werden. Betriebsausgaben sind abzugsfähig, persönliche Ausgaben jedoch nicht. Die Transportkosten gelten je nach Reiseanforderung als geschäftsbezogen, z. B. zu und von Ihrem persönlichen Zuhause, Ihrem regulären Geschäftsstandort, temporären Arbeitsorten und einem zweiten Job oder über Nacht.

Buspässe können steuerlich absetzbar sein.

Hauptniederlassung

Die Transportkosten zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem regulären oder Hauptarbeitsort, einschließlich der Busfahrpreise, gelten als persönliches Pendeln und nicht steuerlich absetzbar. Reisekosten von Ihrem Hauptarbeitsort an andere Geschäftsstandorte werden als abzugsfähige Geschäftsausgaben betrachtet. Ein Buspass wäre in diesem Fall abzugsfähig. Wenn Sie selbstständig sind und Ihr Zuhause der Hauptgeschäftssitz ist, sind die Transportkosten, z. B. das Pendeln mit dem Bus zum Kundenbüro, abzugsfähig.

Temporäre und mehrere Arbeitsorte

Wenn sich Ihr regulärer Arbeitsort außerhalb Ihres Hauses befindet und Sie für dasselbe Unternehmen zu einem temporären Arbeitsort pendeln, sind die Transportkosten zwischen Ihrem Zuhause und dem temporären Standort abziehbar. Wenn Sie keinen regulären Arbeitsort haben, können Sie Transportkosten nur von einem temporären Standort abziehen, wenn er sich außerhalb Ihres Stadtgebiets befindet. Wenn Sie an einem Tag an zwei verschiedenen Orten arbeiten, ob für das gleiche Unternehmen oder nicht, können Sie die Transportkosten abziehen, wenn Sie von einem Arbeitsplatz zum anderen gelangen.

Reise von zu Hause aus

Kosten für Geschäftsreisen, bei denen Sie über Nacht nicht zu Hause sind, können abgeschrieben werden. Dies beinhaltet die Transportkosten von zu Hause aus zum Geschäftsreiseziel, auch wenn mehrere Transportmodi wie Bus, Auto, Zug und Flugzeug verwendet werden. Die Transportkosten, die durch die Fahrt zwischen einer Bushaltestelle und Ihrem Hotel und vom Hotel zu einem vorübergehenden Arbeitsplatz, einem Kundenbüro oder einer Besprechungseinrichtung entstehen, sind ebenfalls abzugsfähig.

Nicht erstattete Transportkosten

In der Regel werden den Arbeitnehmern die mit dem Unternehmen verbundenen Reisekosten einschließlich Transportkosten erstattet. Wenn einem Angestellten Geschäftstransportkosten entstehen, die vom Arbeitgeber nicht erstattet werden, kann der Angestellte diese und andere verschiedene Aufwendungen über den Zeitplan A abschreiben. Dieser Zeitplan wird nur verwendet, wenn der Angestellte einen Abzug vorlegt, anstatt den Standardabzug vorzunehmen. Darüber hinaus sind diese verschiedenen Einzelkosten nur abzugsfähig, wenn sie 2 Prozent des bereinigten Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers übersteigen.

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