Inhaltsverzeichnis:
- Anteile der Klasse B
- Bestimmte Anteile der Klasse C
- N.A.V. Kauf von Anteilen der Klasse A
- Investmentfonds auf IRA-Konten
- Steuerstrafen
Zwar gibt es keine allgemeine Strafe für einen vorzeitigen Austritt aus einem Investmentfonds, es gibt jedoch Umstände, unter denen ein Austritt eines Investmentfonds finanzielle Konsequenzen haben könnte, einschließlich Strafen. Abhängig von der erworbenen Anteilsklasse, der Art des Kontos, in dem der Fonds gekauft wird, und anderen sonstigen Anforderungen der Investmentfondsgesellschaft, können mit der Auszahlung von Investmentfonds Gebühren verbunden sein.
Anteile der Klasse B
Anteile der Klasse B stellen die Anteilsklasse des Anlagefonds dar, die am häufigsten mit Strafen für den Vorbezug verbunden ist. Im Gegensatz zu anderen Anteilsklassen des Fonds zahlen Sie bei Anteilen der Klasse B nur beim Verkauf der Anteile eine Provision. Die Gebühr für den Verkauf von Anteilen der Klasse B, die als bedingte latente Verkaufsgebühr (CDSC) bezeichnet wird, sinkt normalerweise jedes Jahr um 1 Prozent und dauert fünf oder sechs Jahre. Danach fallen keine Gebühren an. Eine typische CDSC könnte im ersten Jahr bei 5 Prozent beginnen und im zweiten Jahr auf 4 Prozent, im dritten Jahr um 3 Prozent usw. sinken. Wenn Sie Anteile der Klasse B in weniger als fünf Jahren verkaufen, könnte Ihre CDSC daher als Strafe für den vorzeitigen Abzug betrachtet werden.
Bestimmte Anteile der Klasse C
Anteile der Klasse C, die manchmal als Level-Load-Anteile bezeichnet werden, kosten in der Regel 0 bis 1 Prozent des Kaufs und haben höhere jährliche Kosten als Anteile der Klassen A oder B. In vielen Investmentfondsgesellschaften wird für den Verkauf von Anteilen der Klasse C keine Gebühr erhoben. Einige Fonds berechnen jedoch eine Gebühr von 1 Prozent für die innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkauften C-Anteile.
N.A.V. Kauf von Anteilen der Klasse A
Anteile der Klasse A haben in der Regel eine Vorabverkaufsprovision von 3 bis 5 Prozent des investierten Betrags. Bei einigen Fondsgesellschaften können Anleger Anteile der Klasse A zum Nettoinventarwert (N.A.V.) erwerben, das heißt ohne Verkaufsgebühr. Normalerweise müssen diese Einkäufe mindestens 1 Million US-Dollar betragen. Im Gegenzug für die Eliminierung der Verkaufsgebühr verlangen die meisten Fondsgesellschaften Anleger, die Anteile der Klasse A bei N.A.V. Ihr Geld sollte mindestens ein Jahr angelegt bleiben, um eine vorzeitige Rücknahmegebühr zu vermeiden.
Investmentfonds auf IRA-Konten
Wenn ein Investmentfonds über ein individuelles Rentenkonto (IRA) erworben wird, kann der Internal Revenue Service (IRS) eine Gebühr für vorzeitige Auszahlungen erheben, wenn das Geld von der IRA ausgeschüttet wird. Insbesondere verhängt der IRS eine Geldstrafe in Höhe von 10 Prozent auf die meisten Gelder, die aus einer IRA entnommen werden, bevor der Kontoinhaber das Alter von 59 1/2 Jahren erreicht. Wenn Sie einen Investmentfonds verkaufen und den Erlös in bar ausbezahlen, bevor Sie dieses Mindestalter erreichen, können Sie zusätzlich zu den von der Fondsgesellschaft erhobenen Verkaufsgebühren der IRS-Strafe unterliegen. Ausnahmen von dieser Regel sind Ausschüttungen für Hochschulkosten, der erstmalige Erwerb eines Eigenheims oder aufgrund einer Behinderung.
Steuerstrafen
Wenn Sie Investmentfondsanteile verkaufen, die Sie für ein Jahr oder weniger gehalten haben, werden Gewinne, die Sie bei Ihrem Verkauf erzielen, zu den normalen Einkommensteuersätzen besteuert, im Gegensatz zu den günstigeren Kapitalertragssteuersätzen. Wie bei allen Anlagen werden diejenigen, die länger als ein Jahr gehalten werden, ab 2010 mit einem Höchstsatz von 15 Prozent besteuert. Wenn Sie sich in einer höheren Steuerklasse befinden, kann die Behandlung Ihres Investmentfonds als kurzfristige Anlage zu einem erheblichen Ergebnis führen Steuerstrafe