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Anonim

Wenn Sie sterben, gehen Ihre Rentenleistungen möglicherweise an Ihren Ehepartner. Die Ehevereinbarung muss jedoch frühzeitig festgelegt werden. In der Tat müssen Sie eine Entscheidung über die Leistungen des Ehepartners treffen, wenn Sie in Rente gehen und Ihre Rente beginnen. Ihre Entscheidung bei der Pensionierung wirkt sich darauf aus, wie viel Ihr Ehepartner erhält.

Voller Nutzen

Wenn Sie sich entscheiden, Ihre volle Rente zu beziehen, erhält Ihr Ehepartner nichts, wenn Sie sterben. Ihr Ehepartner muss eine Verzichtserklärung unterschreiben, damit Sie diese Vorteilsoption in Anspruch nehmen können, da Sie sie tatsächlich enterbt. Wenn Ihr Ehepartner über ausreichende Mittel verfügt und von eigenen Ersparnissen leben kann, kann diese Vereinbarung für Sie in Ordnung sein.

50 Prozent Vorteil

Eine 50-prozentige Leistung ist eine Rente, bei der Ihr Ehepartner nach Ihrem Tod die Hälfte Ihrer Rente bezieht. Damit Ihr Ehepartner dies erhalten kann, müssen Sie sich verpflichten, die Rente während Ihres Lebens um die Hälfte zu kürzen. Mit anderen Worten: Sie nehmen während Ihres Lebens die Hälfte Ihrer Rentenleistung in Anspruch, und Ihr Ehepartner erhält nach Ihrem Tod 50 Prozent.

25 Prozent Nutzen

Eine Leistung von 25 Prozent bedeutet, dass Sie 75 Prozent Ihrer vollen Rentenleistungen beziehen. Bei Ihrem Tod erhält Ihr Ehepartner 25 Prozent Ihrer vollen Rentenleistung. Diese Leistungsoption lässt Ihrem Ehepartner nicht viel Einkommen. Sie bietet jedoch eine Grundrente für die Altersversorgung, die zur Deckung der Lebenshaltungskosten Ihres Ehepartners (oder für andere Zwecke) verwendet werden kann.

Pauschalbetrag

Wenn Sie sich entscheiden, im Ruhestand einen Pauschalbetrag zu erhalten, erhalten Sie alle Ihre Rentenleistungen sofort. Sie können den Erlös beliebig investieren. Wenn Sie eine Pauschale entrichten, können Sie die gesamte oder einen Teil der Leistung Ihrem Ehepartner überlassen. Sie können einen Teil des Erlöses auch für den Kauf einer Lebensversicherung verwenden. Die Lebensversicherung bietet Ihrem Ehepartner eine Todesfallleistung in der von Ihnen gewählten Höhe.

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