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Wenn Sie eine Annuität besitzen - eine Geldanlage zwischen Ihnen und einer Versicherungsgesellschaft -, gibt es bestimmte Regeln, die Sie beim Abheben von Geldern beachten müssen. Wenn Sie sich nicht an diese Regeln halten, können Sie sowohl mit einem erheblichen Steuereinsatz als auch mit Strafen rechnen. Wenn Sie dies vermeiden möchten, lesen Sie die Bestimmungen Ihrer Rente sorgfältig durch, bevor Sie sich entscheiden, auch nur einen geringen Geldbetrag abzunehmen.
Vor Alter 59 1/2
Sie sollten niemals Geld von Ihrer Rente abziehen, bevor Sie 59 1/2 Jahre alt sind. Wenn Sie dies tun, wird Ihnen vom Internal Revenue Service eine Steuerstrafe in Höhe von 10 Prozent des von Ihnen gezahlten Betrags berechnet. Wenn Sie beispielsweise 500 € abheben, zahlen Sie eine Strafe von 50 €.
Und das ist nicht alles. Sie müssen auch Einkommenssteuern auf Ihre Anlageerträge zahlen, obwohl für den Betrag, den Sie zur Rente beigetragen haben, keine Steuern erhoben werden.
Nach Alter 59 1/2
Wenn Sie das Alter von 59 1/2 Jahren erreicht haben, können Sie so viel Geld von Ihrer Rente abziehen, wie Sie möchten, ohne Strafen zu zahlen. Denken Sie auch daran, dass Sie zum Erreichen dieses Alters keine Abhebungen vornehmen müssen. Sie können Ihr Geld in der Annuität behalten, bis Sie es brauchen oder abheben möchten.
Rückkaufsgebühren
Bei vielen Renten wird eine Gebühr erhoben, wenn Sie das Geld zu früh abheben. In der Regel treten diese Rückgabegebühren auf, wenn Sie versuchen, innerhalb der ersten fünf bis sieben Jahre, in denen Sie die Rente besessen haben, Geld abzunehmen. In den meisten Fällen belaufen sich die Rücknahmegebühren auf rund 7 Prozent des Geldes, das Sie abheben, laut einer Nachricht von CNNMoney.com. Wenn Sie 500 $ herausgenommen haben, würden Sie in diesem Szenario eine Rückkaufgebühr von 35 $ zahlen.
Die Rücknahmegebühr sinkt normalerweise um 1 Prozentpunkt pro Jahr, bis sie schließlich null erreicht.
Diese Gebühren können jedoch von Annuität zu Annuität stark variieren. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft über deren Rückgabebedingungen informieren.