Inhaltsverzeichnis:
- Armutsrichtlinien des Bundes
- Bargeldhilfe
- Fußstapfen
- Nutzen für die Gesundheitspflege
- Sozialversicherung
Die Haushaltsfinanzen können sich nach der Trennung von einem Ehepartner oder Partner angespannt fühlen. Neu getrennte Ehepartner können Hilfe benötigen, um ihren Lebensunterhalt selbst zu zahlen, selbst wenn sie zuvor noch keine staatlichen Leistungen erhalten haben. Glücklicherweise hat die Bundesregierung Programme zur Unterstützung in solchen Situationen eingerichtet. Anstelle des Familienstands bestimmen die finanziellen Umstände in der Regel die Berechtigung für die meisten Leistungsarten. Wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten auf bestimmte Arten von Leistungen haben, wenden Sie sich an einen Anwalt für öffentliche Leistungen, eine gemeinnützige Rechtshilfe oder besuchen Sie die Website des Programms, um weitere Informationen zu erhalten.
Armutsrichtlinien des Bundes
Die Bundesregierung berücksichtigt den Familienstand im Allgemeinen nicht in ihren Zulassungskriterien für den Bezug von Leistungen. Die Förderfähigkeit hängt vielmehr von den Bundesarmutsrichtlinien ab, die die Regierung jährlich veröffentlicht, um Einkommensgrenzen auf der Grundlage der Haushaltsgröße des Antragstellers festzulegen. Wenn ein Ehepartner nach der Trennung ausscheidet, kann die Haushaltsgröße abnehmen oder der Haushalt eine Einkommensquelle verlieren. Dementsprechend kann der Ehegatte, der die Leistungen beantragt, aufgrund der Haushaltsveränderungen Anspruch haben. Zusätzlich zu den Bundesarmutsrichtlinien kann der Anspruch auf staatliche Leistungen je nach den von den einzelnen Bundesstaaten festgelegten Gesetzen und Zulassungsstandards bei der Verteilung der staatlichen Mittel für Leistungen variieren.
Bargeldhilfe
Die Bundesregierung bietet im Rahmen des Programms für befristete Hilfe für bedürftige Familien Geldhilfe an. Jedes Bundesland legt die Berechtigung einer Familie für TANF auf der Grundlage einer Variation der Armutsrichtlinien fest. Diese Berechtigung hängt im Allgemeinen von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und anderen finanziellen Kriterien ab und nicht vom Familienstand des Ehepartners oder der Eltern. Nach Angaben des Nationalen Zentrums für Kinder in Armut beschränken über ein Drittel der US-Bundesstaaten die TANF auf Haushalte, deren Einkommen unter 50 Prozent der von der Bundesregierung festgelegten Armutsrichtlinie liegt.
Fußstapfen
Die Bundesregierung unterstützt auch staatliche Stellen für Nahrungsmittelstempelprogramme. Wie bei TANF hängt die Berechtigung für Lebensmittelmarken von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und den sonstigen finanziellen Ressourcen ab. Ein Haushalt kann nicht für Lebensmittelmarken unzulässig werden, nur weil sich zwei Ehegatten trennen. Ein Ehepartner, der in ein oder aus einem Haushalt zieht, kann jedoch die Größe oder das Einkommen des Haushalts ändern, was sich wiederum auf die Leistungsberechtigung auswirken kann.
Nutzen für die Gesundheitspflege
Die Bundesregierung bietet Krankenversicherungsleistungen für bedürftige Familien über Medicaid an. Die Zulassung zu den staatlichen Krankenversicherungsprogrammen hängt von vielen Kriterien ab. Das Bundesgesetz bietet Medicaid-Vergünstigungen für Mitglieder obligatorischer Berechtigungsgruppen und erlaubt den Staaten auch zu wählen, ob sie Mitglieder von optionalen Berechtigungsgruppen versorgen. Die Zulassungskriterien betonen die Abdeckung von Familien mit Kindern, schwangeren Frauen und anderen Antragstellern mit niedrigem Einkommen. Daher kann sich ein von einem Ehemann getrennter Ehepartner qualifizieren, insbesondere wenn das Paar zusammen Kinder hat.
Sozialversicherung
Im Gegensatz zu staatlichen Programmen wie TANF, Nahrungsmittelhilfe und Medicaid kann die Trennung von einem Ehepartner die Sozialleistungen beeinflussen. Wenn Frauen keine Sozialversicherungsleistungen durch ihre eigene Beschäftigung erworben haben, haben sie möglicherweise Anspruch auf Leistungen durch die Beschäftigung ihrer Ehemänner. Wenn sich ein Ehepaar scheiden lässt, kann eine Ehefrau aufgrund der Leistungen ihres Mannes möglicherweise eine Sozialversicherung erhalten, wenn sie mindestens 10 Jahre verheiratet war und andere Kriterien der Sozialversicherungsbehörde erfüllt.