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Anonim

In den meisten Bundesstaaten gibt es ein Vermieter- und Mietergesetz, das viele verschiedene Situationen abdeckt, die zwischen einem Vermieter und einem Mieter während eines Mietvertrags auftreten. Die Vermieter- und Pächterstatuten nehmen im Allgemeinen die Perspektive des Vermieters in Bezug auf das Wechseln der Schlösser durch einen Mieter ein. Wenn ein Mieter ohne Zustimmung des Vermieters eine Sperre ändert oder sperrt, verstößt er in den meisten Fällen gegen seinen Mietvertrag.

Recht auf Einreise

Grundsätzlich ist es einem Mieter nicht gestattet, die Schlösser in seiner Mieteinheit zu wechseln, da dies das eingeschränkte Einreiserecht seines Vermieters verletzt. Der Vermieter verfügt nicht über den vollen rechtlichen Besitz seiner Mietwohnung, während ein Mieter darin wohnt, aber er hat das Recht, für bestimmte Situationen einzutreten, die im Mietvertrag und in den Vermietungsgesetzen in seinem Bundesstaat angegeben sind.

Frühere Mieter

Vermieter ersetzen oder sperren die Schlösser im Allgemeinen nach der Räumung der vorherigen Mieter. Wenn die aktuellen Mieter sich nicht sicher sind, ob der Vermieter dies tatsächlich getan hat, können Sie die Möglichkeit haben, die eigenen Schlösser selbst einzulegen, wenn Sie den Schlösser selbst fragen, ob Sie die Schlösser selbst ersetzen können diese Route.

Beschädigte Schlösser

Wenn ein Schloss beschädigt oder irreparabel beschädigt ist, ist ein Austausch des Schlosses erforderlich, um die Sicherheit des Mieters und die Sicherheit des Eigentums zu gewährleisten. Wenn der Mieter oder einer seiner Gäste das Schloss beschädigt hat, trägt der Mieter die Kosten des Schlosses. Andernfalls ist der Vermieter für die Behebung der Problemsperre und die Schlüsselübergabe an den Mieter verantwortlich.

Sperren

Dem Vermieter ist es nicht gestattet, die Schlösser zu wechseln, ohne den Besitz seiner Mieteinheit zu fordern, die auch als Räumungsauftrag bezeichnet wird. Wenn der Vermieter die Sperren während des Räumungsprozesses ändert, aber bevor der Räumungsbefehl erteilt wird, wird der Vorgang als Selbsthilfe-Räumung bezeichnet und der Mieter kann Schadensersatz verlangen.

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