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Wenn Sie ein Supplemental Nutrition Assistance Program (SNAP) oder ein Empfänger einer vorübergehenden Unterstützung für bedürftige Familien (TANF) sind, erhalten Sie eine von Ihrem Bundesstaat ausgestellte elektronische Vorteilstransferkarte (EBT). Ihre Leistungen werden jeden Monat auf der EBT-Karte hinterlegt. Die Agentur Ihres Bundesstaates kümmert sich um alle Ihre monatlichen Leistungen. Der EBT-Kundendienst ist jedoch für die Ausgabe der Karte und der Ersatzkarten verantwortlich.
EBT-Kundendienst
Wenn Ihr EBT verloren ging, nie erhalten, gestohlen oder beschädigt wurde, müssen Sie sich an den EBT-Kundendienst wenden, um eine Ersatzkarte anzufordern. Wenn Sie eine beschädigte Karte melden, die sich noch in Ihrem Besitz befindet, suchen Sie auf der Rückseite der Karte nach der Kundendienstnummer. Bei verlorenen oder gestohlenen Karten können Sie die EBT-Kundendienstnummer oder die Website Ihres Staates auf der USDA Food and Nutrition Service-Website unter fns.usda.gov nachschlagen. Sobald die Karte als verloren oder gestohlen gemeldet wird, wird sie deaktiviert. Eine neue Karte wird per E-Mail an die Adresse gesendet, die für Ihren Fall der öffentlichen Unterstützung eingetragen ist. Karten nehmen normalerweise fünf bis sieben Tage vor Ankunft. Sie müssen die neue Karte aktivieren, bevor Sie sie verwenden können.
Staatliche Agenturen
In den meisten Bundesländern müssen Sie den EBT-Kundendienst wegen einer neuen Karte anrufen. In einigen Bundesstaaten werden jedoch Karten in der Abteilung für Übergangshilfe oder Sozialämter ausgestellt. Wenden Sie sich an die ausstellende Agentur öffentliche Unterstützungsleistungen In Ihrem Bundesstaat erfahren Sie, ob Sie eine Ersatzkarte persönlich abholen können.
Gebühren
Abhängig von Ihrem Bundesstaat wird möglicherweise eine Gebühr für eine verlorene EBT-Karte erhoben. In Massachusetts beträgt die Gebühr für eine Ersatzkarte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung zum Beispiel 5 US-Dollar. Wenn die Karte nie erhalten wurde, wird keine Gebühr erhoben. Staaten können nach eigenem Ermessen auf die Gebühren verzichten, wenn der Verlust nicht Ihr Verschulden trifft.