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Anonim

Eine der sichersten Methoden, um eine Steuerprüfung von Ihrem befreundeten IRS-Agenten (US Internal Revenue Service) zu vermeiden, ist die genaue und rechtzeitige Rückgabe von Dateien. Wenn Sie eine Liste von Abzügen haben, kann die genaue und rechtzeitige Einreichung eine Herausforderung darstellen. Glücklicherweise ist es nicht schwierig, den richtigen Ort für Ihre Internet-Ausgaben in der Bundesregierung zu ermitteln. Es kann jedoch einige Überlegungen anstellen, um die Genauigkeit zu gewährleisten.

Wird das Internet als Bürokosten oder Dienstprogramm betrachtet? Credit: DragonImages / iStock / GettyImages

Kosten

Bürokosten und Bürobedarf sind beide abzugsfähige Ausgaben in der Bundesrepublik. Obwohl die Kategorien häufig als ähnliche Bereiche angesehen werden, sind die Bürokosten und Dienstprogramme völlig getrennt und sollten dementsprechend verwendet werden. Der IRS betrachtet Bürokosten als allgemeine Produkte und Inventar, die zur Unterstützung des Geschäftsbetriebs verwendet werden. Die Bürokosten beinhalten so einfache Artikel wie Papier, Stifte und Druckertinte. Diese Ausgaben können auch Landschaftsgestaltung und Schneeräumung sowie Kaffee und Toilettenpapier umfassen, wenn die Artikel den Kunden regelmäßig zur Verfügung stehen.

Dienstprogramme

Im Gegensatz zu den Bürokosten sind Büroeinrichtungen für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens erforderlich und umfassen beispielsweise Strom-, Gas- und Telefondienste. Wenn das Unternehmen das Internet regelmäßig nutzt, um seine Kunden zu bedienen, und es nicht möglich ist, die Wartung ohne das Internet durchzuführen, wird das Internet als Büro-Dienstprogramm definiert. Als Bürokosten werden Internetdienste bezeichnet, die lediglich die Dienste des Unternehmens unterstützen und für einen effizienten Betrieb nicht obligatorisch sind.

Entschlossenheit

Wenn Ihr Unternehmen seine Tätigkeiten in einem freistehenden Unternehmen durchführt, ist es wahrscheinlich, dass die Dienstprogramme und Ausgaben des Unternehmens zu 100 Prozent vom anwendbaren Abzug getragen werden. Wenn das Unternehmen jedoch ganz oder teilweise von zu Hause aus tätig ist oder wenn Sie für Ihren Mitarbeiter eine Telearbeit ausführen, können die geltenden Internet-Kosten möglicherweise nicht zu 100 Prozent des Abzugs berechtigt sein. Um den Prozentsatz zu ermitteln, müssen Sie die Gesamtzeit angeben, die der Internetdienst für die Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens verwendet wird.

Abzugsprozentsatz

Wenn Sie ein Heimbüro mit separatem Internet haben, das ausschließlich für den Heimbetrieb bestimmt ist, können Sie einen 100-prozentigen Abzug für die Internetkosten vornehmen. Wenn der Internetdienst jedoch nicht ausschließlich für das Unternehmen bestimmt ist, gilt der Aufwand nur für einen Prozentsatz des jeweiligen Abzugs. Um diesen Prozentsatz zu ermitteln, müssen Sie zunächst ermitteln, wie viel Platz Ihrer Wohnung für Ihr Geschäft benötigt wird. Identifizieren Sie die Quadratmeter des Arbeitsbereichs, die für die geschäftliche Nutzung bestimmt sind, und teilen Sie die Messung durch die Gesamtquadratfläche des Hauses. Der sich daraus ergebende Prozentsatz gibt den Gesamtprozentsatz der Wohnung an, der geschäftlich genutzt wird, sowie den Prozentsatz der gesamten Internetkosten, die zum Steuerabzug in Frage kommen.

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