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Eine Kommanditgesellschaft agiert wie ein Geschäft und wird nach den Gesetzen des Staates organisiert und gegründet. Die Partnerschaftsvereinbarung bestimmt die Organisation der Partnerschaft und ob es sich bei den Partnern um beschränkte, allgemeine oder geschäftsführende Partner handelt. Kommanditgesellschaften sind keine Kapitalgesellschaften, daher sind keine leitenden Angestellten und Direktoren erforderlich.
Organisation
Die Limited Partnership-Organisation erfolgt im Rahmen einer Limited Partnership-Vereinbarung, in der die Limited und die General Partners genannt werden. Jeder Partner investiert in die Kommanditgesellschaft, und die Vereinbarung beschreibt die Verantwortlichkeiten und die Kapitalanforderungen jedes Partners. Kommanditgesellschaften haben gesetzliche und staatliche Anforderungen, z. B. Partner, die nicht im Management tätig sind, oder sie verlieren den Vorteil des Kommanditistens. Kommanditisten haften für Klagen und Verluste.
Staatliche Einreichungen
Auch wenn eine Kommanditgesellschaft keine leitenden Angestellten oder Direktoren haben muss, muss sich die Partnerschaft beim Staat registrieren. Die meisten Staaten erlauben die Online-Einreichung für die Registrierung und erfordern die Namen und Adressen der General- und Limited-Partner. Diese Einreichung wird zu einer öffentlichen Information, aus der hervorgeht, wer die Verantwortlichen für die Partnerschaft sind. Anstatt als leitende Angestellte oder Direktoren einzutreten, identifiziert die staatliche Einreichung jeden Einzelnen als allgemeinen, beschränkten oder geschäftsführenden Partner.
Offiziere und Direktoren
Obwohl leitende Angestellte und Direktoren nicht dazu verpflichtet sind, eine Kommanditgesellschaft zu gründen, können Amtsbesetzungen stattfinden, wenn die Partnerschaft dies für erforderlich hält. Einige Kommanditgesellschaften haben einen Verwaltungsrat mit leitenden Angestellten eingerichtet, um die Geschäftsführung und den Betrieb zu unterstützen. Diese Vereinbarung ändert weder die Verantwortung und Haftung der persönlich haftenden Gesellschafter noch die Rechte der Kommanditisten.
Rat suchen
Es gibt viele Beispiele für die komplizierte Natur der weithin verfügbaren Partnerschaftsvereinbarungen (siehe Ressourcen). Da Kommanditgesellschaften komplizierte juristische Personen sind, ist es ratsam, den Rat eines im Partnerschaftsrecht erfahrenen Anwalts einzuholen. Der Anwalt wird sicherstellen, dass alle vom Staat geforderten Unterlagen ordnungsgemäß sind und die Einhaltung der staatlichen und gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Rechte der Partner erfolgt.