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Anonim

Schwangerschaft und Geburt sollten eine Zeit der Freude sein, aber allzu oft sind sie auch eine Zeit der finanziellen Belastung. Bei der Schwangerschaftsvorsorge werden häufige Arztbesuche und regelmäßige Tests durchgeführt, und selbst eine normale, unkomplizierte Geburt kann bis zu 8.000 US-Dollar kosten. Es ist wichtig zu wissen, wo Sie sich im Hinblick auf eine erwartete oder unerwartete Schwangerschaft vom Standpunkt der Versicherung befinden.

Planen Sie im Voraus die finanziellen Belastungen der Schwangerschaft.

Gruppenpläne

Wenn Sie durch einen von Ihrem Arbeitgeber angebotenen Gruppenplan versichert sind, sollten Sie Ihre Frau für eine abhängige Deckung anmelden können. Stellen Sie jedoch sicher, dass der Plan selbst die Mutterschaftskosten übernimmt. Nach dem Bundesgesetz über HIPAA gelten Gruppenpläne möglicherweise nicht für eine vorbestehende Erkrankung. Die Unterzeichnung Ihres Ehepartners nach der Schwangerschaft sollte daher kein Problem darstellen.

Wartezeit

Ihr Gruppenplan kann jedoch eine Wartezeit von ein bis zwei Monaten festlegen, nachdem Sie Ihre Frau angemeldet haben, bevor Sie in ihrem Namen einen Antrag stellen dürfen. Dies bedeutet, dass Sie für diesen Zeitraum für die vorgeburtliche Betreuung aus eigener Tasche bezahlen. Zu Beginn der Schwangerschaft ist dies möglicherweise keine allzu große Sorge.

Einzelpläne

Die HIPAA-Klausel gilt nicht für die Einzeldeckung. Das heißt, wenn Sie einen individuellen Plan haben, müssen Sie die Regeln Ihres Versicherers sorgfältig prüfen. Derzeit ist es den individuellen Plänen gestattet, die Schwangerschaft als vorbestehende Krankheit auszuschließen. Möglicherweise stellen Sie auch fest, dass Ihr Plan die Mutterschaft nicht abdeckt, oder es kann eine Wartezeit für die Betreuung nach der Anmeldung Ihrer Frau angegeben werden. Es ist auch möglich, dass Ihre Prämie erheblich steigt, wenn Sie eine schwangere abhängige Person anmelden.

Änderungen im Voraus

Der Affordable Care Act von 2010 sieht Änderungen des Gesetzes über Krankenversicherung und Schwangerschaft vor. Ab dem Jahr 2014 können weder Gruppen- noch Einzelpläne die Absicherung für eine Schwangerschaft oder eine andere vorbestehende Erkrankung verweigern. Sie können auch keine höhere Prämie berechnen, wenn Sie sich während der Schwangerschaft anmelden.

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