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Anonim

Die Grundsteuern sind für jeden, der in den Vereinigten Staaten Immobilien besitzen möchte, eine bedauerliche Tatsache. Aufgrund von Marktwertschwankungen reagierten die Kommunen und Bewertungsämter nur langsam auf die Deflation der Marktpreise von Häusern und verursachten eine übermäßige Steuerbelastung für Einzelpersonen, deren Hauptwohnsitz jetzt viel weniger wert ist, als sie darauf besteuert werden. Die meisten Staaten haben eine Art Ausnahmeregelung für das Gehöft erhalten, die dazu beiträgt, die Wertverluste zu dämpfen und die Grundsteuerrechnungen dem tatsächlichen Wert des Eigenheims anzugleichen, ohne dass eine Neubewertung vorgenommen werden muss. Die Ausnahme von Indianas Gehöft ist keine Ausnahme.

Erfahren Sie mehr über die Ausnahmegenehmigung in Indiana

Hauptaufenthaltserfordernis

Um sich für die Ausnahmeregelung für das Gehöft Indiana in Indiana zu qualifizieren, müssen Sie in dem Wohnsitz wohnen, für den Sie die Befreiung beantragen möchten. Es muss Ihr Hauptwohnsitz sein, und es muss sich um einen Wohnsitz und eine Wohnungseigentümergemeinschaft handeln. Ferienhäuser und Mietwohnungen können daher nicht die Steuerbefreiung für die Gehöftsteuer in Bezug auf die Grundsteuern in Anspruch nehmen. Ebenso wenig wie Geschäfte oder Nichtwohnimmobilien, wie z. B. Baugrundstücke. Sie müssen nachweisen können, dass es sich um Ihren Hauptwohnsitz handelt, wenn Sie von Steuerbeamten dazu aufgefordert werden.

Im Jahr 2003 wurde die Ausnahmeregelung für das Gehöft in Indiana von 6.000 USD auf 35.000 USD oder 50% des Wertes des Eigenheims erhöht. Die niedrigere Zahl ist die Zahl, die als Teil der Befreiung gewährt wird. Dies ist ein beträchtlicher Abzug und würde den steuerpflichtigen Wert eines Hauses bei 125.000 US-Dollar auf lediglich 90.000 US-Dollar veranschlagen, was für den Hausbesitzer erhebliche Einsparungen bei der Grundsteuerpflicht ergibt.

Einreichung Anforderungen

Um diese Ausnahmeregelungen für das Sparen von Ersparnissen in Bezug auf Ihre Immobiliensteuerabrechnung zu erhalten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Wirtschaftsprüfungsbehörde des Bezirks in der Grafschaft in Indiana, in der sich Ihr Wohnsitz befindet, einreichen. Wenn Sie dies nicht tun, ist dies ein kostspieliger Fehler, da Sie zum vollen aktuellen Schätzwert bewertet werden und Steuern auf Geld zahlen müssen, auf das Sie sonst keine Steuern zahlen müssten.

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