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Anonim

Wenn Sie selbst eine Lebensversicherung abschließen, sind die Prämien für eine solche Versicherung bei Ihrer persönlichen Steuererklärung nicht abzugsfähig. Ihre Lebensversicherungsprämien können jedoch für Ihren Arbeitgeber steuerlich absetzbar sein, wenn der Arbeitgeber die Versicherung bezahlt und die Versicherungspolice als Geschäftsausgabe gerechtfertigt ist.

Viele große Ausgaben sind leider nicht steuerlich absetzbar.

Medizinische und zahnmedizinische Prämien

Die IRS-Regeln erlauben es bestimmten Antragstellern, bestimmte medizinische und zahnmedizinische Kosten von ihrem zu versteuernden Einkommen abzuziehen. Die meisten Personen zahlen nicht die gesamten Kosten einer ärztlichen oder zahnärztlichen Operation aus eigener Tasche, sondern schließen eine Krankenversicherung ab und zahlen monatliche Prämien. Zu den Arztkosten zählen daher die Krankenversicherungsprämien, die Sie im Steuerjahr gezahlt haben. Wenn Ihre gesamten medizinischen Kosten 7,5 Prozent Ihres bereinigten Bruttoeinkommens übersteigen, ist der Teil, der diesen Schwellenwert überschreitet, steuerlich absetzbar.

Lebensversicherungsprämien

Die IRS weist in ihrer Publikation 502 mit dem Titel "Medical and Dental Expenses" ausdrücklich darauf hin, dass Lebensversicherungsprämien nicht als medizinische Kosten gelten. Eine Überprüfung der restlichen IRS-Literatur zeigt, dass es keine andere Kategorie steuerlich abzugsfähiger Ausgaben für einzelne Steuererklärungen gibt, die Versicherungsprämien als Abzug zulassen. Daher sind Lebensversicherungsprämien auf Ihre individuelle Steuererklärung nicht steuerlich absetzbar.

Geschäftsaufwand

Wenn jedoch die Prämien Ihrer Lebensversicherung von einem Arbeitgeber bezahlt werden, können die Zahlungen vom Einkommen des Unternehmens abgezogen werden. Wenn eine solche Versicherungspolice als Teil Ihrer Entschädigung für Sie vorgesehen ist, könnte sie als Bonusplan gemäß § 162 eingestuft werden. In diesem Fall kann das Unternehmen solche Versicherungsprämien von seinem Einkommen abziehen. Beachten Sie, dass die Versicherungsprämien auch unter diesen Bedingungen nicht von Ihrem persönlichen zu versteuernden Einkommen aus Ihrer eigenen Steuererklärung abzugsfähig sind. Wenn die Prämie für die Lebensversicherung von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber geteilt wird, ist nur der vom Arbeitgeber gezahlte Teil vom steuerpflichtigen Einkommen steuerlich absetzbar. Ihre Beiträge zu einer solchen Politik sind wiederum nicht steuerlich absetzbar.

Selbstständigkeit

Der IRS sieht keine positiven Ansichten über die Umgehung des Steuergesetzes. Wenn Ihr Einzelunternehmen oder ein Einzelunternehmen Ihre Lebensversicherungsprämien bezahlt, um diese Ausgaben vom zu versteuernden Einkommen Ihres Unternehmens abzuziehen, wäre dies ein solcher Versuch und daher nicht legal. Wenn Sie der Mehrheitseigentümer des Unternehmens sind und die Firma für eine Gruppe von Angestellten eine Lebensversicherung abdeckt (und nicht nur Sie als Chef), können die Prämien je nach den Umständen der Situation abzugsfähig sein. Sie sollten einen Steuerfachmann konsultieren, bevor Sie endgültig festlegen, wie diese Prämien steuerlich zu berücksichtigen sind.

Versicherungszahlungen

Die gute Nachricht ist, dass, so wie die Versicherungsprämien für den einzelnen Versicherungsnehmer nicht steuerlich abzugsfähig sind, auch die Auszahlungen der Lebensversicherung normalerweise nicht steuerpflichtig sind. Das Steuergesetz ist in dem Sinne fair, dass es normalerweise nicht dazu führt, dass der von Ihnen benannte Begünstigte beim Ableben der Lebensversicherungszahlungen Steuern zahlen muss. Es gibt Ausnahmen, und wenn der Nachlass eine bestimmte Grenze überschreitet, müssen die Begünstigten bestimmte Steuern zahlen. Es genügt jedoch zu sagen, dass die meisten Personen, die Zahlungen aus einer Lebensversicherung erhalten, keine Steuern auf die Auszahlungen zahlen.

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