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Die Ehe kann auch nach einer Trennung oder Scheidung erhebliche Auswirkungen auf Ihre Einkommensteuer haben. Unterhaltszahlungen sind Geldbeträge, die ein Ehepartner aufgrund eines Scheidungsurteils oder einer gesonderten Unterhaltszahlung an einen anderen zahlen muss. Sie müssen Ihrem ehemaligen Ehepartner Ihre Sozialversicherungs- oder Steueridentifikationsnummer mitteilen, da Unterhaltszahlungen steuerpflichtig sind.
Alimente erhalten
Sie müssen alle Beträge melden, die Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung erhalten. Sie müssen das Formular 1040 (nicht 1040A oder 1040EZ) einreichen und in Zeile 11 aufführen. Die Unterhaltszahlungen unterscheiden sich von der Unterstützung für Kinder, die nicht im steuerpflichtigen Einkommen enthalten sind.
Alimente bezahlt
Von Ihnen gezahlte Unterhaltszahlungen sind von Ihrer Einkommensteuererklärung abzugsfähig. Sie können den Unterhaltsabzug auf Formular 1040, Zeile 31a geltend machen. Sie müssen Ihre Abzüge nicht ausweisen, um gezahlte Unterhaltszahlungen abzuziehen. Bezahltes Kindergeld ist nicht steuerlich absetzbar.