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Aktive Rechnungsabgrenzungsposten resultieren aus Vorauszahlungen in bar für Aufwendungen, die ein Unternehmen in der Zukunft über mehrere Rechnungsperioden hinweg erheben wird. Die Unternehmen passen die Rechnungsabgrenzungsposten in regelmäßigen Abständen an, um den im Laufe der Zeit angefallenen Teil der Rechnungsabgrenzungsposten zu berücksichtigen. Wenn die Rechnungsabgrenzungsposten nicht angepasst werden, werden sie überbewertet und die tatsächlich angefallenen Aufwendungen werden zu niedrig bemessen. Eine falsche Darstellung der Rechnungsabgrenzungsposten und der angefallenen Aufwendungen wirkt sich sowohl auf die Bilanz als auch auf die Gewinn- und Verlustrechnung aus.
Vorausbezahlte Ausgaben
Rechnungsabgrenzungsposten werden entweder im Laufe der Zeit oder durch Verbrauch verbraucht. Beispiele für vorausbezahlte Ausgaben umfassen jährliche Versicherungszahlungen und vorausbezahlte Mieten, die mit der Zeit ablaufen, oder Bürobedarf, der mehrere Abrechnungsperioden umfasst und nach Verwendungszweck verfällt. Wenn Unternehmen Rechnungsabgrenzungsposten erwerben, belasten sie Rechnungsabgrenzungsposten und Guthaben in bar. Der ursprüngliche Betrag der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten verringert sich, wenn Teile des aktiven Rechnungsabgrenzungsbetrags in die tatsächlichen Aufwendungen einbezogen werden, wenn sie in der Zukunft entstehen.
Bilanzaktiva
Ein Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Aufwandsposten, wie der Begriff impliziert, sondern ein in der Bilanz ausgewiesener Vermögenswert. Die Belastung der Rechnungsabgrenzungsposten zur Erfassung der Vorauszahlungen für zukünftige Aufwendungen erhöht den Kontostand der Rechnungsabgrenzungsposten als Vermögenswert. Wenn Unternehmen im Laufe der Zeit auf die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zurückgreifen, um zukünftige Ausgaben abzudecken, sollte der Saldo der Rechnungsabgrenzungsposten entsprechend sinken. Ohne Anpassungen bleibt der Kontostand jedoch so, wie er ursprünglich verbucht wurde, und übersteigt den Wert der Rechnungsabgrenzungsposten als Vermögenswert.
Gewinn- und Verlustrechnung
Aufwendungen in zukünftigen Rechnungsperioden aus Rechnungsabgrenzungsposten werden als Aufwandsposten in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Da die Gesellschaften für die künftigen Ausgaben Vorauszahlungen geleistet haben, gibt es keine Transaktionen, die mit dem Aufkommen von Aufwendungen während der zukünftigen Rechnungsperioden zusammenhängen. Ohne eine begleitende Geschäftstransaktion vergessen Unternehmen manchmal, die Ausgaben zu erfassen und zu melden, nachdem sie entstanden sind. Der Wegfall solcher Aufwandsanpassungen übersteigt den Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Einträge anpassen
Unternehmen verwenden Anpassungsbuchungen am Ende eines Abrechnungszeitraums, um die Rechnungsabgrenzungsposten anzupassen und die angefallenen Aufwendungen zu erfassen. Die Berichtigungsbuchungen sind eine Gutschrift auf dem Konto der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten und eine Belastung auf dem Aufwandskonto in der Erfolgsrechnung. Die Kreditanpassung verringert den Kontostand des vorausbezahlten Aufwands und die Belastungsanpassung erhöht den angefallenen Aufwand. Mit den Anpassungen werden die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sowie die angefallenen und in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwendungen entsprechend ihren korrekten Salden ausgewiesen.