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Wenn Sie für Ihr Darlehen eine Zahlungsschutzversicherung (PPI) abgeschlossen haben, können Sie eventuell ausgegebenes Geld zurückfordern, insbesondere wenn Sie die Police nicht ordnungsgemäß verkauft haben. Viele Banken in den Vereinigten Staaten wurden für schuldig befunden, solche Richtlinien verkauft zu haben, ohne dem Kreditnehmer ihre Einzelheiten vollständig darzulegen. Andere Darlehensemittenten behaupteten, dass eine solche Politik obligatorisch sei, tatsächlich aber nicht. Zusätzlich zu dem Geld, das Sie für die Zahlungen der Police ausgegeben haben, können Sie auf das Ihnen geschuldete Geld eine zusätzliche Zinszahlung verlangen.
Schritt
Berechnen Sie jeden Monat die Kosten Ihres Kredites, wobei keine Zahlungen für die Versicherung der Zahlungsschutzversicherung anfallen. Alle Zahlungen in Bezug auf PPI werden häufig vor den monatlichen Zahlungen Ihres Darlehens verborgen. Sie müssen zunächst den effektiven Jahreszins des Darlehens sowie den ursprünglichen Darlehensbetrag erhalten. Teilen Sie den effektiven Jahreszins um 12 und multiplizieren Sie jeden Monat den ausstehenden Betrag mit diesem Betrag.
Schritt
Addieren Sie die monatlichen Kosten Ihres Darlehens. Diese Kosten sind die monatlichen Zinsen während der Laufzeit des Darlehens. Wenn Sie eine Summe erhalten haben, fügen Sie diese dem Darlehensgeber hinzu. Wenn Sie beispielsweise ein Darlehen in Höhe von 5.000 USD aufgenommen haben und insgesamt Zinsen in Höhe von 1.000 USD gezahlt wurden, sollten Sie insgesamt 6.000 USD erhalten.
Schritt
Erhalten Sie den tatsächlich für die Rückzahlung des Darlehens aufgewendeten Betrag. Diese Informationen erhalten Sie aus Ihren monatlichen Kontoauszügen. Addieren Sie jede monatliche Zahlung der Police während der Laufzeit des Darlehens. Dann ziehen Sie die Kosten des in Schritt zwei erhaltenen Darlehens von dem Gesamtbetrag ab, der für die Rückzahlung des Darlehens aufgewendet wurde. Der Rest ist der Betrag, den Sie für PPI-Zahlungen ausgegeben haben, und ist der Betrag, den Sie vom Darlehensgeber einfordern können.