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Wenn Sie Sozialversicherungsleistungen für Behinderte beantragen und der Antrag von der Sozialversicherung genehmigt wird, erhalten Sie möglicherweise bis zu 12 Monate vor dem Anmeldetag Leistungen. Daher erhalten die meisten Bewerber eine Rückvergütung, wenn ihre Leistungen beginnen. Abhängig von den Umständen erhalten die unterhaltsberechtigten Kinder eines Antragstellers möglicherweise eine SSDI-Nachzahlung.
Monatliche Vorteile
Die Sozialversicherung berechnet Ihre monatlichen Leistungen als einen Teil Ihres bisherigen Einkommens. Wenn Sie berechtigte Familienmitglieder haben, haben diese möglicherweise Anspruch auf eine Leistung von bis zu 50 Prozent Ihrer Invaliditätsrate. Die monatliche Gesamtleistung Ihrer Familie darf jedoch in der Regel nicht mehr als 180 Prozent der Höhe Ihrer Leistung betragen. Familienmitglieder, die Anspruch auf Leistungen haben, sind ein Ehepartner, der sich um Ihre Kinder kümmert, Kinder unter 18 Jahren, Kinder im Alter von 18 oder 19 Jahren, die in Vollzeit an der Schule eingeschrieben sind, und Kinder über 18, die behindert sind.
Zurück bezahlen
Wenn die Sozialversicherung Ihrem Anspruch zustimmt und Sie Anspruch auf eine Nachzahlung haben, erhalten Sie Leistungen für jeden Monat, der seit Ihrer SSDI-Berechtigung vergangen ist. Die Sozialversicherung zahlt in der Regel eine pauschale Auszahlung aus. Wenn Sie einen Ehepartner oder ein unterhaltsberechtigtes Kind haben, das Anspruch auf Leistungen hat, die auf Ihrem SSDI-Antrag beruhen, erhalten diese ebenfalls eine Rückvergütung.
Tod des Antragstellers
Wenn Sie sterben, während Sie Leistungen erhalten, können Ihre qualifizierten Kinder und andere unterhaltsberechtigte Personen weiterhin ihre SSDI-Leistungen beziehen. Sie können auch einen Begünstigten bestimmen, der Ihre monatliche Beihilfe erhalten soll, wenn Sie sterben. Wenn Sie sterben, bevor die Sozialversicherung Ihren Anspruch bewilligt, haben Ihre Kinder möglicherweise Anspruch auf Ihre Leistungen und eine Nachzahlung. Ihr überlebender Ehepartner erhält jedoch zunächst Leistungen.
Überlegungen
Wenn Ihre Kinder Anspruch auf Zahlungen aus Ihren SSDI-Leistungen haben, erhalten sie für die gleiche Anzahl von Monaten wie Sie eine Rückvergütung. Obwohl Sie bis zu 12 Monate vor der Einreichung Ihres SSDI-Antrags eine Rückvergütung erhalten können, können Ihre Leistungen erst fünf Monate nach Beginn der Behinderung beginnen. Wenn Sie Ihre Kinder nicht in den ursprünglichen Antrag auf Behinderung einbeziehen, kann es länger dauern, bis sie ihre Leistungen erhalten.