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Sie können die Kosten Ihrer Pachtzahlungen nur dann von Ihrer Einkommenssteuer abziehen, wenn Sie das Auto geschäftlich nutzen. Wenn Sie das Auto nur für Ihren persönlichen Gebrauch mieten, können Sie keinen Teil der Zahlungen abziehen. Gemäß der IRS-Publikation 463 gilt das Pendeln von zu Hause aus zu Ihrem regulären Arbeitsplatz nicht als geschäftliche Nutzung.
Geleaste Autos für Geschäftsreisen
Wenn Sie das Auto für geschäftliche Zwecke verwenden, z. B. Lieferungen oder Besuche bei Kunden, können Sie den Teil der Leasinggebühr in Höhe des Zeitabzugs abziehen, den Sie mit dem Auto für geschäftliche Zwecke verbringen. Wenn beispielsweise 65 Prozent der gefahrenen Meilen geschäftlich und 35 Prozent für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, können Sie 65 Prozent der Leasingrate abziehen. Wenn Sie jedoch ein Fahrzeug für mehr als 30 Tage mieten, müssen Sie den Abzug um den "Einschlussbetrag" herabsetzen, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in Anhang A für Personenfahrzeuge und Anhang B für Lastkraftwagen der IRS-Veröffentlichung 463 zu finden ist.