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Trennbarkeit von Interessen ist eine in Versicherungspolicen verwendete Bezeichnung, die besagt, dass die Versicherungspolice für jeden Versicherten gilt, als ob jeder eine eigene Versicherungspolice hätte. Diese Police deckt eine versicherte Person gegen eine andere mit derselben Police ab.
Separate Richtlinien
Mit der Trennbarkeit der Interessen wird jeder Versicherte so behandelt, als ob er eine eigene Versicherungspolice besitze. Diese Art von Klausel findet sich in den meisten Arten von Versicherungsplänen, einschließlich Auto-, Geschäfts- und Eigenheimbesitzern.
Haftung
Diese Art von Klausel in einer Versicherungspolice trennt jeden Versicherten voneinander. Mit anderen Worten, eine versicherte Person haftet nicht für den Unfall oder Anspruch einer anderen versicherten Person. Die Person ohne Unfall oder Anspruch wird in keiner Weise schadlos gehalten.
Deutung
In vielen Gerichtsfällen wurde über die Frage der Vereinbarkeit von Interessen diskutiert. Der Begriff kann zu unterschiedlichen Interpretationen führen. Jeder Staat und jedes Versicherungsunternehmen hat seine eigene Bedeutung für die Bedeutung dieser Klausel.