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Anonim

Eine Woche, nachdem Sie Ihren ersten Arbeitslosenanspruch eingereicht haben, beginnt Ihr 26-wöchiges Leistungsjahr. Das Leistungsjahr beträgt 26 Wochen, da die Arbeitslosenleistungen alle zwei Wochen gezahlt werden. Wenn Ihre anfängliche Arbeitslosenforderung ausläuft, erhalten Sie keine Arbeitslosigkeit mehr, es sei denn, Sie haben Anspruch auf eine Verlängerung Ihrer Leistungen.

Regelmäßiges Leistungsjahr

Wenn Sie nach der Anmeldung Ihrer ursprünglichen Arbeitslosenansprüche nachfolgende Arbeitslosenansprüche einreichen, wird Ihr Leistungsjahr nicht erneut gestartet. Stattdessen werden die verbleibenden Wochen Ihres ersten Arbeitslosenanspruchs verwendet. Nehmen Sie beispielsweise an, Sie hätten 16 Wochen unter Ihrem ursprünglichen Arbeitslosenanspruch erhalten und wurden zurück in den Beruf zurückgerufen. Sie haben zwei Wochen gearbeitet und wurden wieder entlassen. Wenn Sie einen weiteren Arbeitslosenanspruch einreichen, müssen Sie zunächst die verbleibenden 10 Wochen Ihres regulären Leistungsjahres aufbrauchen, bevor Sie Anspruch auf eine Verlängerung Ihrer Leistungen haben.

Notarbeitslosenentschädigung

Die Arbeitslosenentschädigung für Notfälle ist ein vierstufiges Arbeitslosengeldprogramm des Bundes. Damit sich ein Staat für die EUC-Leistungen in den Stufen eins bis drei qualifizieren kann, muss seine Arbeitslosenquote über einen Zeitraum von drei Monaten mindestens sechs Prozent betragen. Um sich für Tier-4-EUC-Leistungen zu qualifizieren, muss die Arbeitslosenquote in den Vereinigten Staaten im Durchschnitt mindestens 8,5 Prozent über drei Monate betragen. Wenn beispielsweise die Arbeitslosenquote in Ihrem Bundesstaat im Januar bei 10 Prozent, im Februar bei 11 Prozent und im März bei 12 Prozent liegt, beträgt die durchschnittliche Arbeitslosenquote über drei Monate hinweg 11 Prozent. In diesem Fall ist Ihr Staat für alle vier EUC-Stufen qualifiziert.

EUC-Erweiterungswochen

Wenn Sie in einem Staat leben, der Anspruch auf eine EUC-Leistung der Stufe 1 hat, wird Ihre Arbeitslosenunterstützung nach Ablauf Ihres regulären Leistungsjahres um 20 Wochen verlängert. Wenn Sie in einem Tier-2-Staat leben, haben Sie nach Ablauf der Tier-1-Leistungen weitere 14 Leistungswochen. In einem Tier-3-Staat haben Sie nach Ablauf der Tier-2-Leistungen Anspruch auf 13 weitere Wochen mit EUC-Leistungen, und in Tier-4 erhalten Sie sechs weitere Wochen mit EUC-Leistungen. Ihr Vorteilsbetrag wird reduziert, wenn Sie die einzelnen Stufen betreten. Erkundigen Sie sich bei der Arbeitslosenkasse Ihres Bundesstaates, um die Kürzung Ihrer Leistungen zu ermitteln.

Erweiterte Vorteile

Das Extended Benefits-Programm ist ein weiteres Bundesprogramm, das Ihnen eine Verlängerung Ihrer Arbeitslosenunterstützung bietet, nachdem Ihr erstes Jahr der staatlichen Beihilfe abgelaufen ist und Sie alle im EUC-Programm vorgesehenen Wochen aufgebraucht haben. Die Regierung bietet das EB-Programm auf staatlicher Basis an und nicht alle Staaten sind berechtigt. Wenn sich Ihr Staat qualifiziert, kann das EB-Programm Ihre Leistungen um weitere 13 bis 20 Wochen verlängern. Sie müssen sich bei der Arbeitslosenkasse Ihres Staates erkundigen, ob sie berechtigt sind, Arbeitslosen durch das EB-Programm zusätzliche Leistungen zu gewähren.

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