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Anonim

Artikel 9 des Einheitlichen Handelsgesetzbuchs enthält Einzelheiten zu besicherten Transaktionen und zur Schuldentilgung in Kreditsituationen, die mit Sicherheiten verbunden sind. Nach einem Schuldenerlass hat der Gläubiger rechtlich keine Rechtsgrundlage, um den Schuldner zu verfolgen, und er hat keine Ansprüche auf Vermögenswerte, die sich gegenwärtig im Besitz des Schuldners befinden, oder auf Vermögenswerte, die der Schuldner in der Zukunft erwirbt. Die Entlastung markiert das Ende des Darlehensvertrages.

Enheitliche kommerzielle Vorschriften

Vor der Schaffung des einheitlichen Handelsgesetzbuches verfügte jeder Staat über eigene Handelsgesetze. Dies verursachte Probleme für Unternehmen und Einzelpersonen, die über Landesgrenzen hinweg operierten, was die UCC mildert. Die Uniform Law Commissioners und das Law Institute überprüfen regelmäßig die UCC und sind befugt, Änderungen am Originaldokument vorzunehmen. Jeder Staat stützt seine Gesetze auf die UCC, obwohl die Gesetze in den meisten Staaten in gewissem Umfang von dem Dokument abweichen.

Gesicherte Transaktionen

Im UCC kann ein Gläubiger im Falle eines Zahlungsausfalls des Kreditnehmers die Sicherheit übernehmen, die der Kreditnehmer zur Sicherung des Darlehens verpfändet hat. Der Gläubiger muss die Sicherheit verkaufen und den Verkaufserlös verwenden, um die Kosten für die Wiederbeschaffung, das Halten und den Verkauf zum Verkauf zu decken. Der Gläubiger kann den Verkaufserlös auch zur Tilgung der unbezahlten Schulden und zur Begleichung der auf dem Grundstück gesicherten jüngeren Grundpfandrechte verwenden, wenn die jüngsten Pfandgläubiger diese Schulden nachweisen.

Verkauf von Sicherheiten

Nach Artikel 9 UCC muss der Gläubiger auf wirtschaftlich vertretbare Weise über die Sicherheit verfügen. Der Gläubiger muss den Schuldner und alle anderen Pfandgläubiger vor dem Verkauf darüber informieren, obwohl der UCC keinen genauen Zeitrahmen vorsieht, abgesehen davon, dass der Gläubiger eine "angemessene Frist" angeben muss. In Fällen von Nicht-Konsumgütern muss der Gläubiger den betroffenen Parteien eine Frist von 10 Tagen vorlegen. Wenn der Gläubiger den Schuldner nicht über den Verkauf unterrichtet, kann der Schuldner Schadensersatz in Höhe von 10 Prozent des auf die Schuld geschuldeten Betrags zuzüglich der entstandenen Servicegebühren verlangen.

Entladen

In Fällen, in denen der Schuldner weniger als 60 Prozent der Schulden bezahlt hatte, kann der Gläubiger die Sicherheit für die Schuldentilgung einbehalten. Der Gläubiger muss dem Schuldner und allen anderen Pfandgläubigern einen schriftlichen Vorschlag unterbreiten, und der Schuldner und die anderen Gläubiger müssen die Vertragsbedingungen akzeptieren. Wenn der Schuldner oder ein anderer Gläubiger mit einem Sicherungsrecht an der Sicherheit den Vorschlag innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Kündigung ablehnt, muss der Gläubiger die Immobilie verkaufen. In Situationen, in denen Konsumgüter auftreten, kann der Gläubiger die Sicherheit verpfänden und die Schuld begleichen, ohne dass die Zustimmung des Schuldners eingeholt werden muss.

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