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Einige gemeinnützige Organisationen sind klein und haben nur eine Handvoll Angestellte, während andere eine Anzahl von Hunderten oder sogar Tausenden beschäftigen. NPOs, darunter 501 (c) (3) gemeinnützige Organisationen, sind von der Einkommenssteuer befreit. In einigen Fällen gelten für Arbeitnehmer besondere Steuervorschriften. Alle NPOs sind jedoch weiterhin dafür verantwortlich, Lohnsteuern zu erheben, das Geld an den Internal Revenue Service und die Landesregierungen zu überweisen und für die ordnungsgemäße Dokumentation zu sorgen.
Ein Angestellter ist ein Angestellter
Nach Angaben des IRS müssen alle Arbeitgeber jedes Jahr W-2-Formulare an Arbeitnehmer ausgeben, einschließlich NPOs. Religiöse Organisationen können sich dafür entscheiden, einige Angestellte, wie zum Beispiel Geistliche, von der Teilnahme an der sozialen Sicherheit auszunehmen. Diese religiösen Arbeitgeber müssen keine Sozialversicherungssteuer vom Gehalt eines Arbeitnehmers abziehen oder den entsprechenden Arbeitgeberbeitrag zahlen. Religiöse NPOs sind jedoch weiterhin verpflichtet, staatliche und bundesstaatliche Einkommenssteuern zu erheben und jedem Mitarbeiter ein W-2 zu erteilen. Nach den IRS-Regeln müssen die Arbeitgeber W-2-Formulare früh genug versenden, damit sie die Mitarbeiter bis zum 31. Januar erreichen können.