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Anonim

Ein Konservator ist eine Person, der die Befugnis und Verantwortung übertragen wird, einige oder alle Vermögenswerte und finanziellen Angelegenheiten einer anderen Person zu behandeln. Das Gericht bestellt den Restaurator, wenn eine Person nach Auffassung des Gerichts nicht in der Lage ist, seine eigenen finanziellen Angelegenheiten zu erledigen.

Eine Tochter kann Konservatorin des Nachlasses ihrer kranken Mutter werden.

Schritt

Initiieren Sie den Antrag mit einem Familienanwalt und / oder einem Nachlassgericht. Eine Person kann einen Konservator für sich selbst beantragen, oder jeder Erwachsene, der am Wohlergehen dieser Person interessiert ist, kann beim Erbschaftsgericht beantragen, dass er sein Konservator wird.

Schritt

Legen Sie Unterlagen vor, um zu zeigen, dass die betreffende Person nicht mehr mit ihren Finanzen umgehen kann. Es muss gezeigt werden, dass der Einzelne Geld verschwendet oder nicht genug Geld ausgibt, um seine eigenen Bedürfnisse oder Bedürfnisse oder die Bedürfnisse von unterhaltsberechtigten Kindern zu decken. Geben Sie auch medizinische Informationen an, wenn der Grund für die Unfähigkeit, sich selbst zu versorgen, auf eine Krankheit oder einen psychischen Zustand zurückzuführen ist.

Schritt

Erlauben Sie dem Gericht, die beteiligten Parteien zu befragen und die eingereichten Unterlagen zu überprüfen. Das Gericht führt eine Untersuchung durch, prüft den vorgeschlagenen Konservator im Hintergrund und beauftragt jemanden, die Personen zu treffen, für die der Konservatorium beantragt wird. Danach wird eine Anhörung geplant.

Schritt

Nehmen Sie an der Anhörung teil, um von der offiziellen Entscheidung des Gerichts zu erfahren. Wenn das Gericht feststellt, dass die Person nicht in der Lage ist, sich selbst finanziell zu versorgen, und der vorgeschlagene Konservator alle Hintergrundkontrollen besteht, wird der Konservatorium in der Anhörung gesetzlich festgelegt. Nach seiner Ernennung hat der Konservator die Kontrolle über das Einkommen, das Vermögen und die Ersparnisse der Person ganz oder teilweise.

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