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Die Ausübungszeit bezieht sich auf das Recht eines Teilnehmers des Pensionsplans, die Pensionsleistungen zu erhalten. Wenn Sie an einer Altersvorsorge teilnehmen, erhalten Sie eine Freizügigkeitsleistung, die Sie Anspruch auf einen Anspruch haben und die Sie nicht verlieren können. Das Sozialversicherungsgesetz für Arbeitnehmer sieht vor, welche Art von Anspruchsvoraussetzungen private Plan-Sponsoren für die Ausübung und auch die Art der Ausübung gelten sollten. ERISA legt auch fest, was unter bestimmten Umständen zu tun ist, wenn der Plan seinen Pensionsverpflichtungen nicht nachkommen kann.

Voraussetzungen für das Vesting

Wenn Sie in einem leistungsorientierten Plan und in einem beitragsorientierten Plan arbeiten, gibt es unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug Ihrer Rentenleistungen. Ein leistungsorientierter Plan bietet Ihnen eine festgelegte monatliche Rentenzahlung bei Pensionierung. Leistungsorientierte Pläne legen in der Regel eine Mindestanzahl von Dienstjahren fest, die Sie für Ihre Pensionsleistungen nutzen können. In einem beitragsorientierten Plan, z. B. einem 401-KB-Plan, haben Sie immer alle Beiträge, die Sie zum Plan leisten. Es gibt Bundesvorschriften, die bestimmen, wie Sie in Ihrem Namen die Beiträge Ihres Arbeitgebers erhalten.

Arten von Vesting

Es gibt zwei Arten von Vesting-Zeitplänen, die Unternehmen befolgen. Im Rahmen der Cliff Vesting geben die Arbeitgeber an, wie viele Dienstjahre sie benötigen, um in den Vorsorgeplan aufgenommen zu werden. Zum Beispiel könnten Sie nach fünf Dienstjahren berechtigt sein. Im Rahmen eines abgestuften Zeitplans könnte Ihr Arbeitgeber sagen, dass Sie nach acht Dienstjahren zu 100 Prozent in die Altersvorsorge einbezogen sind, aber auch einen Zeitplan für die Teilübernahme vor diesem Zeitpunkt festlegen. Zum Beispiel könnten Sie nach zwei Dienstjahren 25 Prozent der Leistungen erwerben, nach vier Jahren 50 Prozent und nach sechs Jahren 75 Prozent.

Kündigung planen

Es gibt einige Umstände, unter denen die Pensionspläne gekündigt werden. Das Bundesgesetz regelt auch, wie in diesen Fällen die Freizügigkeitsleistung zu behandeln ist. Wenn ein Plan gekündigt wird, sind die Mitarbeiter zu 100 Prozent mit ihren aufgelaufenen Leistungen ausgestattet. Wenn es sich bei Ihrem Plan um einen leistungsorientierten Pensionsplan handelt, werden die Zahlungen für Ihre Rente von der Pension Benefit Guarantee Company garantiert. Im Falle eines beitragsorientierten Plans müssen die Treuhänder des Plans den Plan verwalten und die Leistungen ausbezahlen.

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