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Anonim

Das Formular HUD-1 ist die Schlussabrechnung in einer Immobilientransaktion. Darin werden der Kaufpreis sowie alle Einnahmen und Auszahlungen aus Treuhandkonto ausgewiesen. Wenn eine Immobilie geschlossen wird, wird ein zertifizierter HUD-1 an alle an der Transaktion beteiligten Parteien gesendet, einschließlich der Käufer und Verkäufer. Darin werden mehrere Posten angegeben, die von einer einzelnen Steuererklärung abgezogen werden können, z. B. Zinsen und Vermögenssteuern. Für die Vorbereitung Ihrer Steuern benötigen Sie das letzte HUD-1, um die Steuern und Zinsen zu bestimmen, die Sie für den Abschluss der Transaktion bezahlt haben. Käufer und Verkäufer haben möglicherweise Abzüge, die im endgültigen HUD-1 aufgeführt sind.

Käuferabzüge für Zinsen und Steuern

Wenn ein Käufer eine Immobilie erwirbt und es sich dabei um einen Hauptwohnsitz handelt, wird bei einem Darlehen ein gewisser Zins abgezogen, der sich auf den endgültigen HUD-1 sowie die Grundsteuern widerspiegelt. Die bei Abschluss gezahlten Grundsteuern finden Sie in den Zeilen 106 und 107 von Seite 1 und von Zeile 1004 von Seite 2. Fügen Sie diese Beträge hinzu und fügen Sie sie in Ihre Bundessteuererklärung (Tabelle A, Zeile 6) ein. Die gezahlten Zinsen werden in Zeile 901 von angezeigt Seite 2 des HUD-1 und kann in Anlage A, Zeile 10, abgezogen werden. Zinsen und Steuern, die für ein Mietobjekt gezahlt werden, sind in Tabelle E des Bundesformulars 1040 ausgewiesen.

Käufer Punkte

Bei einigen Darlehen berechnen die Kreditgeber dem Darlehensnehmer Darlehensgebühren. Dies ist ein Interesse des Internal Revenue Service. Die Gebühren werden als Punkte bezeichnet. Diese sind im bezahlten Jahr abzugsfähig, solange das neue Darlehen für die Immobilie unter 1.000.000 USD liegt. Die bezahlten Punkte werden in Zeile 801 auf Seite 2 des HUD-1 angezeigt. Dieser Betrag ist nach Zeitplan A von den Einzelposten-Abzügen in Zeile 12 abzugsfähig. Der Einzelposten-Abzug gilt nur für Punkte, die an einem Hauptwohnsitz bezahlt werden.

Verkäuferabzug für Steuern

Verkäufer zahlen in der Regel eine Grundsteuer bei Schließung. Diese Steuern sind in Zeile 406 und 407 des HUD-1 ausgewiesen und in Zeile 6 Ihrer Steuererklärung (Tabelle A, Zeile 6) abzugsfähig. Dies gilt nur für einen Hauptwohnsitz. Wenn es sich bei der Immobilie um eine Vermietung handelt, werden die Steuern nach Zeitplan E des Bundesformulars 1040 abgezogen.

Überlegungen

Wenn geprüft, benötigen Sie eine Kopie der endgültigen, zertifizierten HUD-1-Anweisung von Treuhandkonto, um Ihre Abzüge zu belegen. Während des Escrow-Prozesses werden manchmal geschätzte HUD-1-Anweisungen bereitgestellt, um die ungefähren geschuldeten und fälligen Beträge der Transaktion darzustellen. Für die Abschreibung von Steueraufwendungen dürfen nur die Zahlen aus dem endgültigen HUD-1 verwendet werden. Ein Buchhalter oder Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, die richtigen Beträge zu finden, die abgezogen werden sollen.

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