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Anonim

Sie können dem Namen Ihrer Immobilie jederzeit den Namen eines anderen hinzufügen. Dadurch erhält die andere Person einen Teilbesitz an dem Land. Das Hinzufügen eines Namens zu einem Landtitel wird als "Übertragen" des Titels bezeichnet - auch wenn Ihr Name auch in der Urkunde bleibt. Dies ist eine übliche Praxis für Personen, die heiraten und ihren neuen Ehepartner zum Landtitel hinzufügen möchten oder erwachsenen Kindern einen gültigen Anspruch auf das Grundstück einräumen möchten. Obwohl ein Antrag auf Beendigung eines Anspruchs häufig verwendet wird, um den Namen einer Person aus einem Landtitel zu entfernen, kann er auch zum Hinzufügen eines Namens verwendet werden.

Kredit: Jupiterimages / Comstock / Getty Images

Schritt

Besprechen Sie Ihre Entscheidung mit jedem, der die Immobilie gemeinsam mit Ihnen besitzt. Das Hinzufügen einer zusätzlichen Person zum Landtitel ohne Erlaubnis eines Miteigentümers könnte rechtliche Konsequenzen haben. Stellen Sie sicher, dass alle Eigentümer des Grundstücks die Genehmigung erhalten haben, jemand anderen zum Landtitel hinzuzufügen, bevor Sie dies tun.

Schritt

Besorgen Sie sich ein Formular zur Beendigung der Antragserklärung. Sie können dieses Formular gegen eine Gebühr online herunterladen, eines von Ihrem Anwalt anfordern oder es selbst eingeben, wenn Sie sich der genauen Informationen sicher sind, die Sie angeben müssen.

Schritt

Füllen Sie die erforderlichen Informationen über die Immobilie aus, z. B. Standortadresse, Größe und aktuellen Geldwert.

Schritt

Geben Sie Ihren Namen und die Namen aller anderen Eigentümer in der mit "Grantor" gekennzeichneten Abteilung an.

Schritt

Listen Sie die Namen aller aktuellen Eigentümer der Immobilie neben dem neuen Eigentümer in der mit "Grantee" gekennzeichneten Abteilung auf.

Schritt

Bringen Sie die Austrittserklärung zum Notar, um das Dokument notariell beglaubigen zu lassen. Geben Sie jeder Person, die eine Beteiligung an der Immobilie hält, eine Kopie der neuen Urkunde.

Schritt

Hinterlegen Sie die notariell beglaubigte Urkunde bei dem Grundbuchamt in der Region, in der sich die Immobilie befindet. Dieses Büro wird in der Regel als Bezirksschreiberamt, Bezirksschreiberamt, Tatenregister oder Grundbuchamt bezeichnet, je nach Bezirk und Bundesstaat, in dem es sich befindet.

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