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Anonim

Eine Untervermietung ist wie ein Leasingvertrag eine Vereinbarung, die es einer Person oder Firma gestattet, Immobilien gegen regelmäßige Mietzahlungen zu beziehen. In einer Untervermietung vermietet der Mieter, der vom ursprünglichen Vermieter gemietet wird, diesen wiederum an einen anderen Mieter, der dann das Grundstück oder einen Teil davon belegt.

Das Recht zur Weitervermietung

Mit Zustimmung des Vermieters hat ein Mieter grundsätzlich das Recht, ein Haus oder eine Wohnung an eine andere Partei zu vermieten, solange der ursprüngliche Mietvertrag in Kraft bleibt und der Untermietvertrag nicht gegen den ursprünglichen Mietvertrag verstößt. Wenn Haustiere im Rahmen des Mietvertrags beispielsweise verboten sind, können sie von der Untervermietung nicht zugelassen werden. Bei gewerblichen Immobilien muss das Untermietrecht des Mieters grundsätzlich im ursprünglichen Mietvertrag detailliert dargelegt werden.

Der Sublandlord

Der Mieter, der das Grundstück an einen anderen Mieter vermietet, wird als Untermieter bezeichnet, während der andere Mieter als Untermieter bezeichnet wird. Der Untermieter hat die meisten Verpflichtungen gegenüber dem Untermieter wie der Vermieter. Wenn der Untermieter ein Problem mit der Immobilie hat, muss der Sublandlord - nicht der Vermieter - damit umgehen. Das Risiko für den Sublandlord besteht darin, dass, wenn der Untermieter die Miete nicht bezahlt oder nichts zerstört, der Sublandlord dafür verantwortlich ist.

Der Untermieter

Untermieter haben ähnliche Verpflichtungen gegenüber dem Untermieter wie Mieter gegenüber einem Vermieter, insbesondere die rechtzeitige Zahlung der Miete und der Verzicht auf Schäden an der Immobilie. Als Untermieter besteht jedoch ein besonderes Risiko. Wird der Pachtvertrag des Sublandlords mit dem ursprünglichen Vermieter aus irgendeinem Grund gekündigt, gilt dies auch für die Untermiete - unabhängig davon, ob der Untermieter an der Kündigung beteiligt war oder nicht.

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