Inhaltsverzeichnis:

Anonim

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen aus einer Abrechnung Geld geschuldet werden kann, können Sie die von Ihnen berechtigten Beträge suchen und aufspüren. Wenn Eigentum nicht beansprucht wird, verschwindet es nicht. Staaten unterhalten das Geld und warten darauf, dass die rechtmäßigen Eigentümer vorrücken und es fordern. Sie finden Vergleiche, die Ihnen gehören, aus einem Insolvenzfall, einer Versicherungsgesellschaft oder sogar Sammelklagen.

Suche Konkursabrechnungen

Bei der Liquidation von Vermögenswerten verwendet der Treuhänder die Mittel zur Zahlung der Gläubiger. Die Zahlungen erfolgen in der Regel in Form eines Schecks. Wenn der Scheck nicht innerhalb von 90 Tagen eingelöst wird oder aufgrund einer Änderung der Anschrift oder eines unzustellbaren Status zurückgegeben wird, übergibt der Treuhänder das Geld an das Gericht und sie werden nicht beanspruchten Mittel.

Wenn Sie ein Schuldner waren, der Insolvenz angemeldet hat, sind Ihnen möglicherweise Restbeträge aus der Liquidation von Vermögenswerten oder aus einem abgelehnten Fall übrig. Wenn Sie keine Treuhandprüfung erhalten haben, können Sie nach nicht beantragten Beträgen suchen, die Ihnen möglicherweise geschuldet werden.

Sowohl Antragsteller als auch Schuldner können in dem Staat, in dem der Insolvenzfall eingereicht wurde, nach nicht eingeforderten Geldern suchen. Suchen Sie auf der Website des staatlichen Insolvenzgerichts nach. Überprüfen Sie den Abschnitt "Öffentliche Bekanntmachung" auf nicht beantragte Beträge. Geben Sie entweder den Namen des Schuldners, die Fallnummer oder den Namen des Empfängers ein. Wenn Sie die Ihnen zustehenden Beträge ausfindig machen, füllen Sie einen Antrag auf Zahlung nicht abgerufener Beträge aus. Sie müssen Informationen angeben, um zu überprüfen, ob Sie Geld erhalten haben, z. B. die Sozialversicherungsnummer des Firmennamens.

Video des Tages

Suchen Sie in der Schatzkammer Ihres Staates

Der nationale Verband der nicht beanspruchten Immobilienadministratoren bietet Zugriff auf die nicht beanspruchten Immobilien-Websites aller Bundesstaaten. Wenn Sie in einem bestimmten Bundesstaat suchen, werden nur nicht beanspruchte Immobilien, Bankkonten oder andere Vermögenswerte in diesem Bundesstaat angezeigt. Wenn Sie in mehreren Bundesstaaten gelebt haben, rufen Sie die jeweiligen Bundesstaat-Websites auf, um eine Suche durchzuführen. Der Antragsprozess ist je nach Bundesstaat unterschiedlich, aber Sie müssen im Allgemeinen nur einen Identitätsnachweis für eine nicht beanspruchte Abrechnungsprüfung vorlegen.

Suche in mehreren Staaten

Sie können nach www.unclaimed.org = "" what = "" "=" "> suchen Nicht beanspruchtes Eigentum, Geld und Vermögenswerte unter MissingMoney.com. Auf der Website können Sie Ihren Vor- und Nachnamen eingeben, um eine Regierungsdatenbank für nicht beanspruchtes Eigentum zu durchsuchen. Einige Arten von nicht beanspruchten Eigenschaften umfassen:

  • Unbezahlte Schecks oder Löhne
  • Versicherungspolicen
  • Einlagenzertifikate
  • Bankkonten
  • Schließfachinhalt
  • Bestände
  • Fesseln
  • Treuhandkonto

Wenn Sie unter Ihrem Namen nicht beanspruchte Eigenschaften finden, überprüfen Sie die letzte bekannte Adresse. Sie müssen den Antragsprozess durch den Staat abschließen, in dem das Geld aufbewahrt wird.

Sammelklagenabrechnung

Es gibt mehrere Websites, die Listen mit offenen Aktionsabrechnungen anbieten, für die Sie sich möglicherweise aufgrund der erhaltenen Services oder der erworbenen Produkte qualifizieren. Möglicherweise haben Sie sogar Anspruch auf Sammelklagen von Banken, Kreditkartenunternehmen, Mobilfunkbetreibern oder Schuldnern. Einige Websites der Siedlungsressourcen umfassen:

  • Top-Class-Aktionen
  • Klassenaktionsrabatte
  • Verbraucheraktion
  • Class Action News

Wenn Sie einen Vergleich finden, für den Sie qualifiziert sind, klicken Sie auf "Antrag einreichen", um an die Website des Anwalts weitergeleitet zu werden, die den Fall bearbeitet. Bei der Mehrzahl der Ansprüche können Sie die Antragsanfrage online ausfüllen und absenden.

Empfohlen Die Wahl des Herausgebers