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Anonim

Wenn ein Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Eigentümer oder Miteigentümer eines Vermögens ist, kann eine Übertragungsurkunde erforderlich sein, um das Eigentum des verstorbenen Ehegatten an den überlebenden Ehepartner zu übertragen. In einigen Fällen des Miteigentums ist jedoch eine Tat nicht erforderlich, da der überlebende Ehegatte das Eigentum sofort nach dem Tod des verstorbenen Ehegatten automatisch in Besitz nimmt.

Eine neue Eigentumsurkunde kann nach dem Tod eines Ehepartners erforderlich sein.

Eigentumsarten

Ehegatten können gemeinsam oder getrennt Eigentum an der Eigentumsurkunde besitzen. Im Allgemeinen ist der Ehepartner, der tatsächlich in der Tat benannt ist, der Eigentümer der Immobilie. Wenn beide Ehegatten benannt werden, gelten sie als Miteigentümer. Wenn jedoch in der Tat nur ein Ehepartner genannt wird, dann ist dieser Ehepartner der separate und alleinige Eigentümer.Der Ehegatte, der nicht in der Urkunde genannt wird, kann ein Eheinteresse an der Immobilie haben. aber weil sie nicht in der Tat ist, hat sie kein Papierinteresse an der Immobilie.

Separat besessen

Wenn ein Ehepartner verstorben ist und er der einzige in der Vermögensurkunde genannte Ehepartner ist, ist eine neue Urkunde erforderlich, um dem überlebenden Ehegatten oder demjenigen, der den verstorbenen Ehegatten benennt, in seinem Testament den Erben des Eigentums zu überlassen. Kurz nach dem Tod des verstorbenen Ehegatten wird der Nachlassanwalt des verstorbenen Ehegatten die Nachfolge des verstorbenen Ehegatten übernehmen und das Vermögen im Rahmen eines gerichtlichen Gerichtsverfahrens, dem sogenannten Nachlass, durchlaufen. Ein Teil des Probeprozesses umfasst die Unterzeichnung einer neuen Urkunde durch den Vollstrecker, die dem im Willen genannten Erben den Titel des verstorbenen Ehepartners übergibt, oder, falls kein Testament vorliegt, den nach Landesgesetz benannten Erben, der im Allgemeinen der überlebende Ehepartner ist

Mieter gemeinsam

Die meisten Ehegatten besitzen ihr Eigentum gemeinsam. Eine Form des Miteigentums wird als gemeinsames Mietverhältnis bezeichnet. Ehegatten, die als Mieter gemeinsam Eigentum haben, erhalten nach dem Tod des anderen Ehegatten nicht automatisch den vollen Besitz. Das gemeinsame Interesse des verstorbenen Ehegatten an der Immobilie muss genau so ablaufen, als hätte der verstorbene Ehegatte die Immobilie separat besessen. Der überlebende Ehegatte besitzt weiterhin die Hälfte seiner Beteiligung an der Immobilie, so dass nur die Hälfte der Beteiligung des verstorbenen Ehegatten an der Immobilie das Nachlassrecht durchläuft.

Gemeinsame Mieter

Die üblichere Form des Miteigentums für Ehepartner wird als Gesamtmietvertrag oder in einigen Staaten als Mietvertrag bezeichnet. Das gemeinsame Mietverhältnis ist eine Form des Miteigentums, die das automatische Überlebensrecht beinhaltet. Dies bedeutet, dass ein Nachlass nicht erforderlich ist, um die Hälfte des verstorbenen Ehegatten an dem Vermögen dem überlebenden Ehepartner zu vermitteln. Der überlebende Ehegatte, der unter einem gemeinsamen Mietverhältnis oder einem Mietverhältnis im Ganzen steht, übernimmt nach dem Tod des anderen Ehepartners automatisch das volle Eigentum. Es ist kein Nachlass oder eine Tat erforderlich, um den vollen Besitz des überlebenden Ehepartners zu gewährleisten.

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