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Anonim

Wenn Sie eine IRA erben, von wem Sie sie erben, bestimmt sie, wie sie besteuert werden kann. Wenn Sie von Ihrem Ehepartner erben, haben Sie die Möglichkeit, es als Ihre eigene IRA zu behandeln. Wenn Sie jemand sind, der nicht Ihr Ehepartner ist, besteht die einzige Möglichkeit darin, daran festzuhalten und Ausschüttungen vorzunehmen. In beiden Fällen unterliegen Sie normalerweise erst dann Steuern, wenn Sie Zahlungen erhalten.

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Bestimmen der Steuerpflicht auf einer geerbten IRA

Schritt

Wenn Sie ein überlebender Ehepartner sind, behandeln Sie die geerbte IRA wie Ihre eigene. Dies bedeutet, dass Sie weiterhin Beiträge leisten oder auf einen anderen qualifizierenden Plan übertragen können. Sie müssen der einzige Begünstigte sein, um Beiträge zu leisten. Solange Sie die Ausschüttungsregeln einhalten und keine vorzeitigen Ausschüttungen vornehmen, müssen Sie keine Steuern auf den Vermögenswert entrichten.

Schritt

Berechnen Sie Ihre Lebenserwartung anhand der IRS-Tabelle (siehe Ressourcen unten), wenn Ihr Ehepartner zum Zeitpunkt des Todes die erforderlichen Verteilungen genommen hat. Wenn Ihr Ehepartner zum Zeitpunkt des Todes nicht 70 1/2 Jahre alt war, müssen Sie erst dann Ausschüttungen vornehmen, wenn Ihr Ehepartner 70 1/2 Jahre alt geworden wäre. Notieren Sie eventuelle Ausschüttungen im Formular 8606.

Schritt

Berechnen Sie Ihre minimal erforderliche Verteilung als Begünstigter. Wenn Sie eine Begünstigte einer IRA sind und diese von einer anderen Person als Ihrem Ehepartner geerbt haben, ist es Ihnen untersagt, Beiträge zu leisten oder auf einen anderen Plan zu übertragen. Sie müssen im folgenden Jahr Ausschüttungen auf der IRA mit der IRS-Tabelle zur Ermittlung der Lebenserwartung vornehmen.

Schritt

Bestimmen Sie Ihre Steuerschuld. Unabhängig davon, ob Sie der überlebende Ehegatte sind, der die IRA als Ihren eigenen oder einen bestimmten Begünstigten behandelt, Ihre Steuerschuld richtet sich nach den Ausschüttungen, die Sie übernehmen müssen. Wenn die IRA traditionell ist und die eingebrachten Beiträge abzugsfähig sind, sind alle daraus gezahlten Ausschüttungen steuerpflichtig. Wenn die IRA-Beiträge nicht abzugsfähig waren, wie im Fall einer Roth-IRA, haben Sie eine sogenannte Kostenbasis, und der einzige zu versteuernde Teil ist der Betrag, der über die Basis hinausgeht.

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